Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch entschieden, die Gebühr verstoße im Wesentlichen nicht gegen das Grundgesetz. Die Beitragspflicht für eine Zweitwohnung sei aber unvereinbar mit dem Grundgesetz.
Der Rundfunkbeitrag von derzeit monatlich 17,50 Euro pro Wohnung kann weiter erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Mittwoch das derzeitige Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Wesentlichen für verfassungsgemäß. Es kippte ...