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Bundesverfassungsgericht

Urteil in Karlsruhe: Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich verfassungsgemäß

  • afp

  • Mi, 18. Juli 2018, 11:09 Uhr
    Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch entschieden, die Gebühr verstoße im Wesentlichen nicht gegen das Grundgesetz. Die Beitragspflicht für eine Zweitwohnung sei aber unvereinbar mit dem Grundgesetz.

Nicht rechtswidrig: Die GEZ-Gebühr  | Foto: dpa
Nicht rechtswidrig: Die GEZ-Gebühr Foto: dpa
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Der Rundfunkbeitrag von derzeit monatlich 17,50 Euro pro Wohnung kann weiter erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Mittwoch das derzeitige Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Wesentlichen für verfassungsgemäß. Es kippte ...

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