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Stuttgarter Verwaltungsgericht

Urteil: Rundfunkgebühren sind zulässig

  • dpa

  • Mo, 13. Oktober 2014, 12:38 Uhr
    Südwest

Der Rundfunkbeitrag ist unbeliebt wie kaum eine andere Gebühr - aber verfassungsrechtlich in Ordnung. Das bestätigte nun das Stuttgarter Verwaltungsgericht. Geklagt hatten ein Behinderter und eine Frau, die nur ein Radio besitzt.

Egal wie alt Fernseher, Radio und Co. ...ebühren müssen für sie gezahlt werden.  | Foto: Ingo Schneider
Egal wie alt Fernseher, Radio und Co. auch sein mögen – Gebühren müssen für sie gezahlt werden. Foto: Ingo Schneider
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat zwei Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Die Kammer sehe weder ...

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