Der Rundfunkbeitrag ist unbeliebt wie kaum eine andere Gebühr - aber verfassungsrechtlich in Ordnung. Das bestätigte nun das Stuttgarter Verwaltungsgericht. Geklagt hatten ein Behinderter und eine Frau, die nur ein Radio besitzt.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat zwei Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Die Kammer sehe weder ...