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07. September 2009 00:29 Uhr
Umstrittenes Einscannen
Verlage und Autoren gehen gerichtlich gegen Google vor
Google will mehr als 15 Millionen Bücher einscannen und sie im Netz verfügbar machen. Allerdings hat das US-Unternehmen vorher die Verlage und Autoren nicht gefragt. Deshalb wird jetzt vor Gericht gestritten.
Eigentlich ist die Vorstellung wunderbar: Wer kurz etwas in einem Buch nachschauen will, muss es nicht aufwendig bestellen und kaufen, sondern kann dies online im Internet erledigen. Und um vergriffene Bücher lesen zu können, muss man nicht mehr in die Bibliothek gehen, sondern zu books.google.de. Die Idee, Bücher zu digitalisieren, haben zwar auch andere Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, aber niemand ist so weit wie Google. Das US-Unternehmen hat seit 2004 in Zusammenarbeit mit amerikanischen Bibliotheken bereits mehr als sieben Millionen Bücher eingescannt. Darunter sind auch bereits rund 100 000 deutschsprachige Bücher.
Google hat ganz harmlos angefangen und berief sich auf den nach US-Recht zulässigen fair use (angemessenen Gebrauch). Man habe nur den Bibliotheken geholfen, ihre Bestände zu digitalisieren, damit Studenten und Wissenschaftler Zugriff auf die Bücher der eigenen und befreundeter Büchereien nehmen könnten. Im Gegenzug wollte Google zunächst lediglich kleine Ausschnitte aus den Büchern in seiner Suchmaschine anzeigen.
US-Autoren und -Verleger hielten aber auch das schon für unzulässig und reichten eine Sammelklage gegen Google ein. Ein komplizierter Prozess, der Millionen Dollar kostet. Deshalb haben Google und die Gegner einen Vergleichsvorschlag ausgearbeitet, das sogenannte Google-settlement. Demnach würde Google für jedes bisher eingescannte Buch 60 Dollar (41 Euro) Entschädigung zahlen.
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Außerdem sollen künftig gemeinsam große Einnahmen aus der Vermarktung von Büchern im Internet erzielt werden. So könnte der Kunde sich in Zukunft einzelne Bücher über Google gegen Bezahlung herunterladen oder ein Abo für ganze Bibliotheken abschließen. 63 Prozent der Erlöse, so der Vorschlag, würden an Verlage und Autoren gehen, der Rest an Google. Bei lieferbaren Büchern müssten Verlage und Autoren zustimmen, bei vergriffenen Werken könnten sie der Google-Nutzung zumindest widersprechen.
Wer bei diesem Vergleich nicht mitmachen will, hat noch bis Dienstag Zeit, sich zu melden. Dann läuft eine vom Gericht bereits mehrfach verlängerte Frist aus. Deutsche Verleger- und Autorenverbände empfehlen diesen Weg nicht. Denn dann verzichtet man auf 60 Dollar pro Buch – und müsste allein in den USA gegen Google klagen.
Dabei ist noch nicht sicher, ob der Vergleich überhaupt zustandekommt. Das zuständige US-Bundesgericht in New York muss nämlich noch prüfen, ob der Vergleich "fair, angemessen und vernünftig" ist. Hierzu wird es am 7. Oktober eine Verhandlung abhalten.
Viele mächtige Google-Konkurrenten haben schon Widerspruch erhoben. So fürchtet der Online-Händler Amazon um sein künftiges Geschäft mit elektronischen Büchern, wenn sich Google mit möglicherweise billigeren eingescannten Büchern breitmacht.
Widersprochen haben auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Bundesregierung. Sie bemängeln, der Vergleich verstoße gegen internationale Verträge zum Urheberrecht. Danach müsse ein Urheber zwingend vorher gefragt werden, bevor jemand sein Werk nutzt. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will erreichen, dass der Google-Vergleich nur für US-Bücher, nicht für deutsche Werke gilt. Auch für solche Einwände endet morgen die Frist.
Sollte der Vergleich aber doch weltweit wirksam werden, müssen die deutschen Autoren überlegen, wie sie mit ihm umgehen. Derzeit werden zwei Strategien vertreten. Der Buchhandel schlägt eine harte Linie vor: Alle Autoren und Verlage sollen gemeinsam gegenüber Google auftreten und der Nutzung vergriffener Bücher widersprechen. Dies ist im Rahmen des Vergleichs möglich, Google müsste dann mit den Verlagen neu verhandeln.
Ob dabei materiell bessere Erlöse erzielt werden können als im Settlement vorgesehen, weiß zwar niemand. Aber zumindest wollen die Verlage das Prinzip durchsetzen, dass Google vorher fragen muss und nicht Verlage oder Autoren Google hinterherlaufen müssen. Die Verhandlungen mit Google (und anderen Firmen) soll die in München ansässige VG Wort führen, eine Verwertungsgesellschaft, die bisher zum Beispiel die Abgaben auf Kopierer an Verlage und Autoren verteilt.
Fachautoren aus der Wissenschaft haben jetzt allerdings dazu aufgerufen, sich nicht hinter der VG Wort zu scharen, sondern das Google-Settlement sofort zu nutzen. Sonst bestehe die Gefahr, dass wissenschaftliche Werke auf unbestimmte Zeit dem Zugriff der Öffentlichkeit entzogen werden, heißt es in einem Aufruf des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft". Hintergrund: Wissenschaftler wollen vor allem sichtbar sein und sind weniger darauf angewiesen, mit ihren Veröffentlichungen Geld zu verdienen als etwa Romanautoren.
Offiziell betreffen die derzeit laufenden Verhandlungen nur die Online-Nutzung von Büchern auf dem US-Markt. Google sagt, es könne anhand der IP-Adresse des Computers sehen, ob der Nutzer in Amerika oder in Europa sitze. Aufgrund des Vergleichs könnten nur US-Nutzer die eingescannten Bücher in Gänze sehen. Deutsche Nutzer, die nicht tricksen, sehen nur das deutsche Angebot von books.google.de. Bücher, die in großen Ausschnitten oder in voller Länge sichtbar sind, stehen dort entweder mit Einverständnis des Verlags oder sind nicht mehr urheberrechtlich geschützt, wie der "Faust" von Goethe.
Justizministerin Zypries gibt auf die Unterscheidung der Märkte nicht viel. "Das Internet kennt bekanntlich keine Grenze", begründete sie ihr Engagement in einem US-Gerichtsverfahren. Mit einigen Tricks könne man seinen Standort verschleiern und dann doch aus Deutschland auf US-Angebote zugreifen. Außerdem werden die in den USA eingescannten Bücher auch zur Beantwortung von Google-Suchanfragen aus Deutschland genutzt. Insofern habe der aktuelle Streit Auswirkungen auf die ganze Welt.
Zyries will vor allem verhindern, dass Google sich mit seinem frechen Vorpreschen eine marktbeherrschende Stellung sichert. Für sie geht es dabei auch ums Prinzip: "Wer nach dem Motto ,Erst tun, dann fragen’ agiert, darf nicht belohnt werden".
Autor: Christian Rath
