Verliebt, verlobt, zusammengezogen
Sabine Meuter (dpa)
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Sa, 11. August 2018
Haus & Garten
Ohne die Erlaubnis des Vermieters können Mieter ihre Partner nicht einfach bei sich einziehen lassen / Dessen Vetorecht ist aber eingeschränkt.
Fast alle Paare stellen sich früher oder später die Frage: Ziehst du zu mir oder ich zu dir? Auch wenn die Antwort möglicherweise rasch gefunden ist, ganz so schnell geht es dann doch nicht. Denn für den Einzug muss der Vermieter in der Regel grünes Licht geben.
Die Aufnahme des Partners in die Mietwohnung ist rechtlich erst einmal eine Untervermietung. "Wenn der Mieter untervermietet, ohne das Okay des Vermieters einzuholen, wäre dies eine Vertragsverletzung", sagt Rolf Janßen vom Deutschen Mieterbund in Frankfurt am Main. Eine solche Vertragsverletzung kann im ...