Zur Navigation Zum Artikel

Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.

01. Februar 2012

Was der Boden hergibt

In Denzlingen wurde der Gutachterausschuss vom Gemeinderat neu bestellt.

DENZLINGEN. Die Gemeindeordnung des Landes sieht vor, dass der Gemeinderat Ausschüsse – beratende und beschließende – einrichten kann, um so in kleinerem Kreis Themen vorzuberaten – oder wie der Technische Ausschuss auch – zu beschließen. Darüber hinaus sieht aber das Baugesetzbuch vor, einen unabhängigen Gutachterausschuss für Bodenrichtwerte einzusetzen. Den galt es in Denzlingen neu zu besetzen. Ihm gehören drei Gemeinderäte an.

Wieder komplett ist der Gutachterausschuss, der für die Erstellung von Wertgutachten und die Ermittlung von Bodenrichtwerten zuständig ist. Nachdem der Vorsitzende, Bauamtsleiter Harald Krapp nicht mehr in der Gemeinde tätig ist und mit Josef Oswald ein Mitglied 2010 verstorben war, musste der Gemeinderat die Zusammensetzung des Ausschusses für eine weitere vierjährige Amtszeit, neu beschließen.

Unstrittig war für die Räte, dass mit Helga Monauni der Vorsitz des Ausschusses in den Händen der Leitung des Bauamtes bleiben soll. Auch gab es keinen Widerspruch gegen die Bestellung von Ringold Wagner auf den vakanten Sitz im Ausschuss, wie es für "Pro Storch" von Karin Zimmermann vorgeschlagen wurde.

Werbung


Willi Kieninger (SPD) und Silke Höfflin (Grüne) hätten jedoch gerne im Vorfeld eine nichtöffentliche Debatte darüber geführt, ob in dem Ausschuss, dem sieben vom Gemeinderat vorgeschlagene Mitglieder angehören, die Berufsgruppe der Landwirte mit drei Vertretern nicht überrepräsentiert ist. Es wäre deshalb angebracht gewesen, von Seiten der Verwaltung frühzeitig über die anstehende Neubesetzung zu informieren.

Neben den vom Gemeinderat vorgeschlagenen Mitgliedern – Otto Frey, Reiner, Uehlin, Christoph Höfflin, Helmut Storz, Ringold Wagner, Sigurd Lawnick und Herbert Weinacht – gehören dem Ausschuss die Leiterin des Bauamts, Hans-Jörg Schmidt als Vertreter des Grundbuchamts sowie ein Vertreter des Finanzamtes an.

In Denzlingen gelten derzeit bei baureifem Land für Wohnbau 230 bis 510 Euro, für Mischbauflächen 200 bis 360 Euro, für Gewerbeflächen 80 bis 150 Euro. Bei Bauerwartungsland liegen die Werte für Wohnbau bei 40 bis 80 Euro, für Mischbauflächen bei 40 bis 45 und für Gewerbeflächen bei 36 Euro.

Gutachterausschuss

Nach § 192 Baugesetzbuch ist für jede Gemeinde und deren Gemarkung ein Gutachterausschuss zu bilden. In anderen Bundesländern erfolgt dies auf Kreisebene. Dieser Ausschuss besteht aus mehreren unabhängigen und weisungsfreien Sachverständigen und wird auf eine Dauer von jeweils vier Jahren ehrenamtlich vom Gemeinderat bestellt.

Das Erstellen von Verkehrswertgutachten und die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten ist ein wichtiger Beitrag zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Durch das Ermitteln weiterer Daten wie Indexreihen und Statistiken sollen die Grundlagen für Wertermittlungen durch freie Sachverständige, Banken und andere Behörden (Finanzamt) verbessert und erleichtert werden. Bei diesen Aufgaben wird der Gutachterausschuss durch seine Geschäftsstelle unterstützt. Diese ist in Denzlingen im Bauamt angesiedelt.
Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert und wird je nach Lage des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken festgelegt, wobei gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen sollen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche mit definiertem Grundstückszustand.

Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.  

Autor: (fk)

Autor: Markus Zimmermann und Frank Kiefer