Der Unfallfahrer, der im Mai in Bad Säckingen zwei Menschen getötet und Dutzende verletzt hat, wird wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.
Die Ermittlungen im Verfahren gegen den mutmaßlichen Verursacher des schweren Unfallgeschehens in der Bad Säckinger Innenstadt Anfang Mai 2016 (Erstmeldung) sind abgeschlossen. Das schreibt die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen in ...