Verfassungsgericht verfügt Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft / Das Ehegattensplitting muss geöffnet werden.
Der Ausschluss von Homo-Partnerschaften beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Das entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (Az.2 BvR 909/06). Diese Entscheidung wurde seit Monaten erwartet.
Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen der Ehepartner ...