Der Tunesier Anis Amri, der im Zusammenhang mit dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt zur Fahndung ausgeschrieben ist, galt als sogenannter „Gefährder“, wurde lange überwacht, saß zeitweise in Abschiebehaft – und konnte womöglich dennoch einen Terrorakt begehen. Nun fragen sich viele, wie das – wenn es so war, wie von den Ermittlern vermutet – geschehen konnte.
Der Tunesier Anis Amri, der im Zusammenhang mit dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt zur Fahndung ausgeschrieben ist, galt als sogenannter "Gefährder", wurde lange überwacht, saß zeitweise in Abschiebehaft – und konnte womöglich dennoch einen Terrorakt begehen. Nun fragen sich viele, wie das – wenn es so war, wie von den Ermittlern vermutet – geschehen konnte.
Was sind Gefährder?
Eine Rechtsgrundlage für den Status eines Gefährders existiert nicht. Definiert wurde der Begriff 2004 von der ...