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Bundesverfassungsgericht

Betreuungsgeld: Bund hat Kompetenzen überschritten

Christian Rath
  • Mi, 22. Juli 2015, 00:00 Uhr
    Deutschland

Unzeitgemäße "Herdprämie" oder sinnvolle Familienleistung? Das Betreuungsgeld sorgt für neuen Streit, weil Karlsruhe einschreitet und die Zuständigkeit den Ländern übergibt.

Das 2012 eingeführte Betreuungsgeld ist verfassungswidrig und "nichtig". Das entschied am Dienstag der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Der Bund hätte das Gesetz nicht einführen dürfen. Ob entsprechende Landesgesetze zulässig wären, ließen die Richter offen.
Das Betreuungsgeld prämiert Eltern mit ...

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