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10. Februar 2012
Beweisaufnahme nach Ostern
Ausschuss zu Neonazi-Morden.
BERLIN (dpa). Der Neonazi-Untersuchungsausschuss im Bundestag hat bei seiner ersten regulären Sitzung am Donnerstag 38 Beweisanträge beschlossen und den Fahrplan für die ersten Wochen abgesteckt. In den beiden letzten Märzwochen sollen Sachverständige zu den Themen Entwicklung des Rechtsextremismus und gegenwärtige Struktur der Sicherheitsbehörden angehört werden.
Zudem wollen die Abgeordneten die Ombudsfrau für die Opfer der rechtsextremen Terrorzelle, die frühere Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John, einladen, um Informationen aus Sicht der Opfer zu erhalten. Nach Ostern will der Ausschuss mit der Beweisaufnahme beginnen. Den Neonazi-Terroristen werden Morde an neun Kleinunternehmern türkischer und griechischer Herkunft sowie an einer Polizistin vorgeworfen. Die entscheidende Frage ist, warum die Sicherheitsbehörden die Rechtsextremisten nicht im Visier hatten.
Der Untersuchungsausschuss soll klären, wie es zu den Morden der Zwickauer Terrorgruppe kommen konnte, welche Pannen es bei Sicherheitsbehörden gab und wie Pannen künftig vermieden werden können. Zur Aufarbeitung möglicher Defizite war am Mittwoch auch eine vierköpfige Bund-Länder-Regierungskommission eingesetzt worden. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) kündigte unterdessen einen Kriterienkatalog für eine neue Beweisführung mit dem Ziel eines NPD-Verbotsantrages beim Bundesverfassungsgericht an. Die Debatte über ein Verbot der NPD war nach Bekanntwerden der Mordserie wieder hochgekommen. Der Kriterienkatalog soll auf einer Sonderkonferenz der Innenminister am 22. März vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage könne mit der Sammlung von Beweisen begonnen werden, sagte Friedrich der Leipziger Volkszeitung.
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Autor: dpa
