Bundesgerichtshof begrenzt die Verwertung von Massengentests
Die Polizei darf Beinahetreffer nicht für ihre Ermittlungen nutzen / Niedersachsens Justizminister Busemann fordert Änderung der Strafprozessordnung.
Die Polizei darf Beinahetreffer nicht für ihre Ermittlungen nutzen / Niedersachsens Justizminister Busemann fordert Änderung der Strafprozessordnung.
Bereits Abonnent/in? Anmelden
Jetzt diesen Artikel lesen!
nach 3 Monaten jederzeit kündbar