Europäische Gerichtshof
Ehegatten müssen keinen Sprachtest mehr bestehen
Der Europäische Gerichtshof beanstandet die 2007 eingeführten Deutschprüfungen für nachziehende türkische Eheleute.
LUXEMBURG. Ehegatten, die zu einem in Deutschland lebenden Türken ziehen wollen, müssen vorab keinen Sprachtest mehr bestehen. Das entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Ob die Tests für andere Ausländer zulässig sind, ließ der EuGH offen.
Geklagt hatte das türkische Ehepaar Dogan, das seit 1993 verheiratet ist und vier Kinder hat. Der Mann lebt seit 1998 in Deutschland und führt in Berlin eine kleine Firma. Die Frau blieb zunächst in der Türkei und zog die Kinder auf. Erst 2011 stellte sie einen Antrag ...