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Grünen-Abgeordnete

Gericht hält wüste Beschimpfungen gegen Renate Künast für zulässig

  • dpa

  • Do, 19. September 2019, 15:44 Uhr
    Deutschland

Muss sich eine Politikerin Beschimpfungen wie "Geisteskranke" und "Dreckschwein" gefallen lassen? Die Grünen-Abgeordnete meint: Nein. Ein Gericht sieht das unter bestehenden Umständen anders.

  | Foto: Soeren Stache (dpa)
Foto: Soeren Stache (dpa)
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen wie "Geisteskranke" auf Facebook gegen sie vorzugehen. Laut einem Beschluss des Landgerichts Berlin stellen entsprechende Kommentare "keine Diffamierung der Person der ...

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