Asylpolitik
Hürden für Abschiebungen sollen sinken

Vor zwei Wochen hat die Kanzlerin einen Plan für mehr Sicherheit vorgelegt – nun verkündet der Innenminister konkrete Maßnahmen. Norbert Wallet fasst sie zusammen.
BERLIN. Bundesinnenminister Thomas de Maizière wird nach Informationen der BZ am heutigen Dienstag in Berlin einen Plan vorstellen, um den Schutz der Bürger vor terroristischer Gewalt weiter zu verbessern. Den Rahmen dafür hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel bei ihrer Sommerpressekonferenz in der Hauptstadt bereits präsentiert.
Die Senkung der Hürden für eine Abschiebung greift eine Diskussion auf, die seit langem in der Unionsfraktion des Bundestages läuft. Schon im Frühjahr hatte Armin Schuster (Weil am Rhein), Innenexperte der Unionsfraktion, eine "Expressabschiebung" straffällig gewordener Asylbewerber binnen 48 Stunden gefordert. Schuster hat seither seine Meinung nicht geändert. Er verlangt zudem zusätzliche Kompetenzen der Polizei bei einreisenden Asylbewerbern. Schuster schlägt vor, dass die Beamten immer dann, wenn die Identität des Bewerbers unklar ist, etwa weil es keinen Pass gibt, das Handy kontrollieren dürfen. So sollte Einblick in die Accounts bei den sozialen Medien genommen werden können. Schuster erhofft sich dadurch auch Hinweise auf mögliche Terrorverbindungen. Auch die Kanzlerin hatte in ihrer Sommerpressekonferenz davon gesprochen, ein "Frühwarnsystem" für Terrorverdächtige einzurichten.
Die SPD bezweifelt den Sinn einiger Vorschläge
Die Vorschläge sind in der Koalition höchst umstritten. Burkhard Lischka, der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sagte, die SPD stelle nicht auf stur und lasse über alles mit sich reden. Bei der Senkung von Abschiebehürden allerdings sei man bereits "in der Folge der Geschehnisse in der Kölner Silvesternacht bis an die Grenze des völkerrechtlich Möglichen gegangen".
Tatsächlich hatte sich die Bundesregierung bereits im Frühjahr darauf verständigt, bei Verurteilungen wegen Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung oder das Eigentum sowie bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von einem "schwerwiegenden Ausweisungsinteresse" auszugehen. Bei allen anderen Straftaten liegt ein solches Interesse erst dann vor, wenn rechtskräftig eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verhängt worden ist. Lischka bezweifelte auch den Sinn der Handy-Kontrollen. "Ich frage mich, wo der Nutzen liegt", sagt er. "Wer seinen Pass wegwirft, um über seine Identität zu täuschen, wird dann eben auch sein Handy wegwerfen, und nichts ist gewonnen".