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Bundesverfassungsgericht

Karlruhe: Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe

  • dpa & afp

  • Do, 06. Juni 2013, 09:47 Uhr
    Deutschland

Auch die Partner in einer Homo-Ehe haben Anspruch auf die Steuervorteile des Ehegattensplittings. Ihnen eine Zusammenveranlagung wie Eheleuten zu verweigern, ist verfassungswidrig, so das Bundesverfassungsgericht.

Eingetragene Lebenspartnerschaften müs...Ehegattensplittung profitieren können.  | Foto: dpa
Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen auch vom Ehegattensplittung profitieren können. Foto: dpa
Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen ...

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