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07. August 2010 09:29 Uhr

Gefährliche Straftäter

Die Koalition streitet über die Sicherungsverwahrung

Eigentlich hatten sich Union und FDP vorgenommen, nicht über den Umgang mit gefährlichen Straftätern zu streiten. Stattdessen wollten sie alle Fragen rund um die Sicherungsverwahrung sachlich und unideologisch lösen. Das hat nicht ganz geklappt. Seit Wochen gibt es Zoff um die Sicherungsverwahrung.

  1. Hochsicherheitsgefängnis. Foto: dpa

Was ist der Anlass des aktuellen Koalitionsstreits?
Es geht um zwei Probleme, die zwar immer wieder vermengt werden, aber eigentlich getrennt betrachtet werden müssen. Zum einen müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) einige Dutzend Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Wie mit den Entlassenen umzugehen ist, war Thema der Staatssekretärs-Runde am Freitag in Berlin (siehe Seite 1). Zum anderen plante die Koalition ohnehin eine Reform der Sicherungsverwahrung. Hier besteht kein Zeitdruck. Auch das Urteil des EGMR erfordert diese Reform nicht.

Warum sollen jetzt rückfallgefährdete Straftäter freikommen?
Die Gewalt- und Sexualtäter wurden vor 1998 zu langjährigen Haftstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Nach damaliger Rechtslage war die Verwahrung aber noch auf zehn Jahre begrenzt. Diese Frist hat der Bundestag 1998 aufgehoben, auch für bereits verurteilte Altfälle. Im Dezember 2009 hat jedoch der EGMR entschieden, dass die Sicherungsverwahrung als eine Form der Strafe anzusehen ist und das Rückwirkungsverbot für Strafgesetze auch hier gilt. Die Sicherungsverwahrung durfte deshalb 1998 nicht rückwirkend verschärft werden.

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Wie viele Personen kommen aufgrund dieses Urteils frei?
Zunächst gilt das Urteil nur für den konkreten Kläger, der in Hessen in der Sicherungsverwahrung saß. Es gibt aber rund 80 Parallelfälle, von denen bereits 15 entlassen wurden. Ob auch alle anderen einen Anspruch auf sofortige Entlassung haben, ist zwischen den Oberlandesgerichten umstritten. Deshalb wurde per Gesetzesänderung der Bundesgerichtshof als Oberschiedsrichter eingesetzt, der demnächst entscheiden wird.

Was passiert nach einer Entlassung?
Die Männer können gehen, wohin sie wollen. Da sie ohne das Straßburger Urteil nicht freigekommen wären, ist die Öffentlichkeit aber beunruhigt. Nach Gutachtenlage gelten die Männer noch als gefährlich, obwohl viele nach langen Haftstrafen und mindestens zehn Jahren Sicherungsverwahrung schon im Rentenalter sind. Die Gefährlicheren werden rund um die Uhr von der Polizei überwacht. Andere werden von Sozialarbeitern betreut. Eine Einweisung in die geschlossene Psychiatrie wäre nur möglich, wenn die Gefährlichkeit auf einer psychischen Störung beruht. Die vorsorgliche Inhaftierung zur Vermeidung von Straftaten ist nur möglich, um konkret bevorstehende Delikte zu unterbinden. Und auch dann ist der Gewahrsam in Baden-Württemberg auf zwei Wochen begrenzt.

Könnte ein neues Gesetz helfen?
Die CDU/CSU möchte per Gesetz eine Sicherungsunterbringung einführen und damit auch die gerade aus der Sicherungsverwahrung Entlassenen wieder inhaftieren. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte vor wenigen Tagen in einem Interview mit der Bild-Zeitung: "Wer gefährlich ist, muss wieder hinter Schloss und Riegel." Nach Ansicht von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist dies aber rechtlich gar nicht möglich. Ein neues Strafgesetz würde wieder gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen. Und für Gesetze zur Gefahrenabwehr sind die Länder zuständig. Doch auch auf Landesebene könnte für die entlassenen Altfälle keine neue Vorsorgehaft eingeführt werden, denn die Europäische Menschenrechtskonvention erlaubt präventive Haft nur, um jemand an der Begehung konkret geplanter Straftaten zu hindern. Augenscheinlich fordert die Union nur deshalb ein nicht realisierbares Gesetz, um die unpopulären, aber unausweichlichen Entlassungen der FDP in die Schuhe schieben zu können.

Was plant die Justizministerin zur Reform der Sicherungsverwahrung?
Leutheusser-Schnarrenberger will die Verwahrung künftig auf Sexual- und Gewalttäter beschränken. Notorische Diebe und Betrüger sollen nicht mehr verwahrt werden. Außerdem will sie die 2004 eingeführte Möglichkeit abschaffen, die Verwahrung erst nach dem Strafurteil, zum Beispiel kurz vor der Entlassung, nachträglich anzuordnen. Als Ersatz schlägt die Ministerin vor, häufiger die Sicherungsverwahrung bereits im Strafurteil "vorzubehalten" und sie auch für Ersttäter zuzulassen. Bisher kamen nur Rückfalltäter in Verwahrung.

Warum ist die Union damit nicht einverstanden?
Sie lehnt die Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ab. Die Union will eine Handhabe behalten, falls sich ein Straftäter erst in der Haft als fortdauernd gefährlich herausstellt.

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Autor: Christian Rath