Kirche kündigt zu schnell
Gerichtshof für Menschenrechte hält deutsche Rechtsprechung für zu kirchenfreundlich.
STRASSBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fordert einen besseren Kündigungsschutz für kirchlich Beschäftigte. Das Interesse der Kirche an einer glaubwürdigen Außendarstellung dürfe nicht automatisch Vorrang vor den Interessen der Arbeitnehmer haben.
Geklagt hatte der Kirchenmusiker Bernhard Schüth. Er arbeitete seit Mitte der 80er-Jahre bei einer katholischen Kirchengemeinde in Essen als Organist und ...