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09. Februar 2010

Mit den Hartz-Sätzen werden nie alle zufrieden sein

Eine allgemein akzeptierte Grundsicherung müsste gleichzeitig höher ausfallen, bezahlbar bleiben und zur Arbeit ermuntern.

Es ist nicht möglich, die Hartz-Gesetze so zu gestalten, dass alle damit zufrieden sind. Daran wird auch das heutige Urteil nichts ändern. Schließlich müssten drei Ziele gleichzeitig erfüllt werden, die sich zum Teil widersprechen. Erstens machen sich etwa die Wohlfahrtsverbände für eine möglichst hohe Grundsicherung für die Betroffenen stark. Zweitens dürften die Regelsätze aber nicht zu hoch sein, betonen Arbeitsmarktexperten, weil es sich sonst für viele Menschen nicht lohnt, eine Vollzeitarbeit aufzunehmen. Drittens müssen die Ausgaben für den Staat bezahlbar sein. In diesem Dreieck läuft die Debatte darüber ab, wie gerecht und effizient Hartz IV ist – und welchen Einfluss es auf das Verhalten der Betroffenen hat.

Für höhere Regelsätze: Ulrich Schneider, der Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands sagte jüngst: "Die Betroffenen leben auf einem finanziellen Niveau, mit dem man absolut nicht über die Runden kommen kann. Hartz IV heißt, gesellschaftlich abgemeldet zu sein." Hartz IV ist laut den Wohlfahrtsverbänden ein Programm, das Millionen Menschen von gesellschaftlicher Teilhabe ausgrenzt, weil diese Teilhabe ein höheres Maß an finanziellen Mitteln voraussetze als dies heute gegeben sei.

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Die Frage der Bezahlbarkeit: Derzeit wendet der Staat pro Jahr etwa 45 Milliarden Euro für Hartz-IV-Leistungen auf. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte diese Summe wachsen lassen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das zur Bundesagentur für Arbeit gehört, hat ein Szenario durchgerechnet. Stiege der Regelsatz für Erwachsene in der Folge des Urteils auf 420 Euro, wie es die Wohlfahrtsverbände fordern, kostete dies den Staat zehn Milliarden Euro mehr pro Jahr. Allerdings betrug der Regelsatz zum Zeitpunkt dieser Rechnung noch 351 Euro. Heute sind es 359 Euro. Deshalb dürfte die zusätzliche Belastung etwas geringer ausfallen.

Das Problem des Arbeitsanreizes:
Viele Arbeitsmarktforscher kritisieren, dass es sich schon heute für viele Menschen finanziell kaum lohne, die Arbeitslosigkeit zu verlassen und eine Vollzeitarbeit aufzunehmen. Der zentrale Punkt in dieser ökonomischen Sichtweise ist das Lohnabstandsgebot. Es besagt, dass es sich für einen Langzeitarbeitslosen erst lohnt, eine Vollzeitarbeit aufzunehmen, wenn er damit mehr verdient als ihm und seiner Familie an Hartz-IV-Regelleistungen zusteht – und dieser Mehrverdienst auch die geringere Freizeit aufwiegt. Alleinerziehende Hartz-IV-Empfänger bekommen im Monat im Schnitt weniger als 700 Euro. Hier ist das Problem des Lohnabstands nicht so groß wie bei Familien mit Kindern, die im Schnitt etwa 1800 Euro an Hartz-IV-Leistungen beziehen. Dieses Geld muss auf dem Arbeitsmarkt erst einmal verdient werden – netto. Unter Gerechtigkeitsaspekten wird zudem diskutiert, ob es fair ist, wenn unter Umständen Hartz-IV-Familien genauso viel Geld haben wie Familien, die ihr Haushaltseinkommen selbst verdienen.

Steigende Regelsätze würden das Problem des Lohnabstands verschärfen, meint etwa das Institut für Weltwirtschaft in Kiel. Jüngst hat es eine Studie mit dem Titel "Die Hartz-IV-Falle" veröffentlicht. "Kritische Lohnabstände finden sich bei den Haushaltsmerkmalen ,geringe Qualifikation’, ,Vorhandensein von Kindern’ und ,Alleinverdiener’, und insbesondere dann, wenn diese Merkmale zusammentreffen." Für diese Menschen wirke "das Hartz-System wie eine Falle, in der sich Arbeit nicht lohnt." Sinkende Hartz-Sätze halten die Kieler Ökonomen für politisch nicht gewollt und "unter Umständen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar". Um das Problem zu lindern, schlagen sie vor, die Qualifikation von Arbeitslosen zu verbessern – und zwar direkt im Unternehmen. Dieses soll Lohnzuschüsse erhalten, wenn es einen Arbeitslosen einstellt. Geld aber sei nicht alles. Eine kostenlose Kinderbetreuung helfe vor allem Alleinerziehenden, der Hartz-IV-Falle zu entkommen. Die Kosten für eine flächendeckende Kinderbetreuung würden sich laut den Experten zum Teil selbst finanzieren – wegen sinkender Kosten im Hartz-IV-System.

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Autor: Ronny Gert Bürckholdt