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09. Februar 2012
Neuer Prozess um Kundus-Angriff
Verwaltungsgericht Köln verhandelt über Klage von Lkw-Fahrer / Angriff soll gegen Grundgesetz verstoßen haben.
BREMEN. Fast zweieinhalb Jahre nach dem tödlichen Nato-Luftangriff am afghanischen Kundus-Fluss prüft jetzt das Verwaltungsgericht Köln, ob die Bombardierung zweier Tanklaster rechtmäßig war. Nach Informationen der Badischen Zeitung verhandeln die Richter am heutigen Donnerstag über eine sogenannte Feststellungsklage des damals verletzten Lkw-Fahrers Abdul M. gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Verteidigungsministerium.
M. will gerichtlich feststellen lassen, dass der von Bundeswehroberst Georg Klein angeordnete Bombenabwurf rechtswidrig gewesen sei. Parallel zur Kölner Verwaltungsgerichtsklage hat M. 2010 auch vor dem Landgericht Bonn eine Zivilklage auf mindestens 50 000 Euro Schadenersatz eingereicht. Dieses Verfahren ruht aber seit Ende Mai 2011, weil beide Seiten einen Vergleich aushandeln wollten. Bisher kam es aber offenbar zu keiner Einigung.
Bei dem Luftschlag im September 2009 hatten Nato-Flugzeuge einzelne Taliban und Dutzende Zivilisten getötet. Ein Strafverfahren gegen Oberst Klein wurde 2010 vom Generalbundesanwalt eingestellt: Klein habe subjektiv nicht mit der Anwesenheit von Zivilisten rechnen müssen, als er die von Taliban entführten Tanklaster angreifen ließ. In dem zurzeit ruhenden Bonner Schadenersatzprozess könnte das Gericht theoretisch zu einem anderen Ergebnis als der Generalbundesanwalt kommen, da Zivilgerichte nicht an die Sicht von Strafverfolgern gebunden sind. Allerdings müsse auch hier schuldhaftes Handeln des Obersts nachgewiesen werden, bevor das Ministerium zu Schadenersatz verurteilt werden könne, erläuterte M.’s Anwalt Markus Goldbach der Badischen Zeitung.
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Bei der am heutigen Donnerstag zu verhandelnden Feststellungsklage vor dem Kölner Verwaltungsgericht gehe es dagegen um objektive Rechtswidrigkeit, unabhängig von einem Verschulden des Obersts. Mit der Klage will sich M. nach Goldbachs Angaben bestätigen lassen, dass die Bombardierung gegen das Völkerrecht, die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz verstoßen habe. Ziel des Luftangriffs, so der Anwalt, sei das Ausschalten einzelner Taliban gewesen. Dafür hätte das Militär aber nicht so viele Unbeteiligte in Mitleidenschaft ziehen dürfen.
Mit der beantragten Feststellung der Rechtswidrigkeit will der Lkw-Fahrer laut Goldbach erreichen, dass sich solche Angriffe nicht wiederholen. Außerdem wolle er damit bei seinem Arbeitgeber und bei Verwandten Zweifel an seiner Unschuld ausräumen. Sie seien bisher der Meinung: "Wenn Du unschuldig bist, hätten sie doch keine Bombe auf Dich werfen müssen." Das Verteidigungsministerium wollte auf Nachfrage der Badischen Zeitung die beiden Klagen des Lkw-Fahrers nicht inhaltlich kommentieren. Kürzlich hatten auch Bremer Juristen für zwei Hinterbliebene von Kundus-Opfern Schadenersatzklagen eingereicht.
Autor: Eckhard Stengel
