Rüstungsexporte
Nur ein wenig mehr Transparenz
Das Bundesverfassungsgericht urteilt, dass die Regierung über Rüstungsexporte erst informieren muss, wenn alles entschieden ist.
KARLSRUHE. Die Bundesregierung muss nur über genehmigte Rüstungsexporte Auskunft geben. Das entschied am Dienstag das Bundesverfassungsgericht auf Klage der drei Grünen-Abgeordneten Christian Ströbele, Katja Keul und Claudia Roth. Bis zur Genehmigung dürfen geplante Rüstungsgeschäfte weiter geheim bleiben.
Im Juli 2011 meldeten verschiedene Medien, die Bundesregierung habe die Lieferung von 200 Leopard-Kampfpanzern an Saudi-Arabien genehmigt. Die Grünen waren empört. Erst wenige Wochen zuvor hatte Saudi-Arabien mit Panzern geholfen, die Protestbewegung im Nachbarstaat Bahrain zu unterdrücken. Doch die ...