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08. Februar 2012

Polizei braucht Vorratsdaten nur bei Internet

BKA-Studie zur Speicherung.

WIESBADEN. Die Vorratsdatenspeicherung hat für Daten des Telefonverkehrs kaum praktische Bedeutung. Das ergab eine Studie des Bundeskriminalamts, die das Innenministerium jetzt veröffentlichte. Daten fehlen der Polizei fast nur bei IP-Adressen im Internetverkehr.

Die Studie hatte den klaren Auftrag zu "belegen, dass und in welchem Umfang polizeifachlicher Bedarf an der Auskunft über längerfristig gespeicherte Verkehrsdaten besteht". Dazu hat das BKA alle Anfragen ausgewertet, die es selbst zwischen März 2010 und April 2011 an Telefon- und Internetfirmen gestellt hat. Es ging also um die Zeit, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gestoppt und besseren Datenschutz angemahnt hat.

Gute Erfolgsquote bei langer Vorratsdatenspeicherung

Das BKA fragte nach Daten zu 5082 Anschlüssen. Dabei bekam es in 16 Prozent der Fälle Auskunft. Das heißt, in 16 Prozent der Fälle waren auch ohne Speicherpflicht Daten vorhanden, zum Beispiel zu Abrechnungszwecken. In 84 Prozent der Fälle blieb die Anfrage ohne Auskunft. Aufschlussreich sind die Details des 16-seitigen BKA-Berichts. So bezogen sich 90 Prozent der BKA-Anfragen auf IP-Adressen. Die Polizei wollte hier wissen, welche Personen sich mit einer bestimmten (nur zeitweilig vergebenen) IP-Adresse etwa in einem Kinderporno-Forum bewegten. Nur in zehn Prozent der Fälle wollte das BKA nachträglich wissen, wer mit seinem Telefon wen angerufen hat.

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Doch nicht nur das Interesse ist ungleich verteilt, auch die Erfolgsquoten unterscheiden sich. Bei den IP-Adressen bekam das BKA in 92 Prozent der Fälle keine Auskunft, weil die Daten nie gespeichert oder gelöscht wurden. Dagegen waren die Anfragen zum Telefonverkehr nur in 20 Prozent der Fälle erfolglos. Auch ohne Vorratsspeicherung bekam die Polizei also oft die benötigten Daten.

Bei den IP-Adressen ergab die BKA-Untersuchung auch, dass eine kurze Vorratsdatenspeicherung nicht ausreichend wäre, weil Opfer von Straftaten diese oft erst nach Wochen bemerken. Nur in fünf Prozent der Fälle hätte es dem BKA geholfen, wenn die Internetfirmen einen Monat lang speichern, welchem Kunden sie wann welche IP-Adresse zugeteilt haben. Dagegen hatte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) als Kompromiss eine nur siebentägige Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen vorgeschlagen. Die EU-Vorgabe beträgt sechs Monate. Und eine so lange Speicherung war nach Darstellung des BKA in 61 Prozent der Fälle auch nötig.

Autor: Christian Rath