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27. Juli 2012
Ausgleich der Überhangmandate
Position der Union ist stark
Die Opposition kann den vollständigen Ausgleich der Überhangmandate nicht durchsetzen.
BERLIN. Die CDU/CSU ist mit dem Wahlrechtsurteil aus Karlsruhe gar nicht so unzufrieden. Denn ihre Verhandlungsposition bei der Schaffung eines neuen Wahlgesetzes ist stark. Für ein neues Gesetz genügt schließlich die einfache Mehrheit.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bestehende Regelung am Mittwoch für verfassungswidrig erklärt, unter anderem, weil sie zu viele unausgeglichene Überhangmandate erlaubt (siehe BZ von Donnerstag). Bis zum Wahltermin im September 2013 muss sich der Bundestag nun auf Regeln einigen, wie die Stimmen der Bürger in Mandate umgerechnet werden.Das müsste auch klappen. Schließlich kann ein Wahlgesetz mit einfacher schwarz-gelber Mehrheit verabschiedet werden. Es ist keine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Eine Einigung mit der Opposition ist in Wahlfragen zwar guter Stil, aber nicht zwingend notwendig.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate in den Wahlkreisen gewinnt, als ihr nach den Zweitstimmen prozentual zustehen. Die Union hat derzeit das Interesse, dass möglichst viele unausgeglichene Überhangmandate zulässig bleiben. Bei der letzten Bundestagswahl gingen nämlich alle 24 Überhangmandate an die Union. Tendenziell wird das auch so bleiben, so lange die CDU stark ist und sich die politische Linke in Deutschland auf vier Parteien (SPD, Grüne, Linkspartei und Piraten) verteilt.
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Anders als von SPD und Grünen beantragt, hat das Bundesverfassungsgericht nicht die Neutralisierung aller Überhangmandate verlangt. Vielmehr hat das Gericht bis zu rund 15 derartige Mandate auch ohne Ausgleich als verfassungsrechtlich zulässig angesehen. Das heißt: Die Opposition kann nicht mehr mit einer Verfassungsklage drohen, um die vollständige Abschaffung der Überhangmandate durchzusetzen.
Allerdings ist es Brauch, das Wahlgesetz nicht mit der Mehrheit gegen die Minderheit durchzustimmen, sondern sich zu einigen. Die Union wird deshalb wohl nicht auf 15 unausgeglichene Überhangmandaten bestehen, sondern einen Kompromiss von zum Beispiel zehn Mandaten ins Auge fassen. Wenn die Opposition sich darauf nicht einlässt, kann Schwarz-Gelb die Grenze aber auch bei 15 Überhangmandaten ziehen.
Der FDP sind die zusätzlichen Mandate der Union zwar nicht wichtig, sie hat aber ein eigenes Anliegen. Die Liberalen wollen die so genannte Reststimmenverwertung retten, die sicherstellt, dass eine Stimme für eine kleine Partei auch in einem kleinen Bundesland nicht verloren ist, sondern auf Bundesebene mit Reststimmen aus anderen Bundesländern verrechnet wird. Karlsruhe hatte dies in der Umsetzung für verfassungswidrig erklärt, aber einen Weg aufgezeigt, wie zumindest das Prinzip aufrechterhalten werden kann. Hierbei braucht die FDP die Hilfe der Union und wird sich mit dieser vermutlich schnell einigen.
Autor: Christian Rath



