Das Bundesverfassungsgericht hat viel beanstandet und wenig versprochen. Die Hartz-IV-Sätze müssen zwar neu berechnet werden, doch ist völlig offen, ob Langzeitarbeitslose und ihre Kinder tatsächlich mehr Geld bekommen.
KARLSRUHE. Als Maßstab für die Prüfung entwickelten die Verfassungsrichter ein neues Grundrecht: das "Recht auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums". Sie stützten es auf die Menschenwürde (Artikel 1 Grundgesetz) und das Sozialstaatsprinzip (Artikel 20). Eine konkrete Summe lasse sich aus dem Grundgesetz ...