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21. August 2008 18:52 Uhr
Jugendschutz in der digitalen Welt
Schärfere Waffen gegen Killerspiele
Seit Juli gilt in Deutschland ein verschärfter Jugendschutz. Die Altersfreigabe von Computerspielen muss deutlicher zu erkennen sein und gewalthaltige Spiele sollen einfacher auf dem Index landen können. Doch das System hinkt der Technik hinterher.
Während auf der Games Convention in Leipzig zu erleben ist, wie die Grenzen zwischen Mediengattungen verschwimmen, ist der Jugendmedienschutz nach wie vor an starre Zuständigkeitsbereiche gebunden. Daran ändert auch eine seit Juli geltende Gesetzesverschärfung nichts. Killerspiele in Kinderzimmern bleiben ein Problem.
Ein rotes Viereck prangt auf der Packung mancher Computerspiele. "Keine Jugendfreigabe" steht darauf und das bedeutet, dieses Spiel darf zwar im Regal stehen, aber nicht in die Hände von Unter-18-Jährigen geraten.Dass die Altersfreigaben deutlicher zu erkennen sind, ist ein Ergebnis des verschärften Jugendschutzgesetzes. Mit zwölf Quadratzentimetern müssen die Hinweise nun doppelt so groß sein wie davor und dürfen nicht mehr auf der Rückseite versteckt werden.
Die Gesetzesänderung geht auf ein "Sofortprogramm" der Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zurück. Damit reagierte sie Anfang 2007 auf die heftige Debatte über Killerspiele, nachdem ein Schüler in Emsdetten Amok gelaufen war. Dass das Sofortprogramm nicht sofort in Kraft getreten ist, liegt daran, dass sich beim Jugendmedienschutz Bundes- und Länderkompetenzen überschneiden: Der Bund ist für den Jugendschutz zuständig, aber die Länder für die Medien.
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Der zweite Teil der Jugendschutzverschärfung gilt den Indizierungskriterien. Von ihnen hängt es ab, ob ein Computerspiel auf der Liste jugendgefährdender Medien (dem Index) landet und damit nur unter der Ladentheke verkauft werden darf.
Bisher war im Gesetzestext lediglich von "verrohend wirkenden" und "zu Gewalttätigkeit anreizenden Medien" die Rede. Nun werden inhaltliche Maßstäbe genannt: "Mord- und Metzelszenen", die "selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden" oder Selbstjustiz, die "als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird."
Psychologe Florian Rehbein vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen begrüßt die neuen Kriterien: "Sie sind alltagstauglicher und werden dem Medium Computerspiel gerechter." Konsequent angewendet müssten sie dazu führen, dass weitaus mehr Spiele indiziert werden. "Doch das verhindert das Nadelöhr USK", sagt Rehbein.
USK steht für Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, eine Einrichtung der Computerspielbranche, die unter Aufsicht der Bundesländer über die Altersfreigaben entscheidet. Erst wenn die USK die Kennzeichnung eines Spiels verweigert, darf die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die über eine Indizierung entscheidet, tätig werden.
Hersteller blutrünstiger Spiele lassen sich daher schon vor der Markteinführung von der USK beraten, um mindestens noch das rote "Keine Jugendfreigabe"-Zeichen zu erhalten. Dann bleibt es im Blickfeld der minderjährigen Kunden.
Besonders schwierig wird es, wenn ein Spiel für den deutschen Markt zurecht geschnitten wird, die indizierte Originalversion aber im Ausland regulär zu haben ist. Im Waffenarsenal der deutschen Version fehlt dann etwa die Kettensäge und die Leichen verschwinden schnell. "Beschnittene Spiele machen auf die unbeschnittene Version neugierig", warnt Florian Rehbein.
Rehbein hat zusammen mit seinem Institutsdirektor Christian Pfeiffer und anderen Kollegen die Alterseinstufung von 62 gewalthaltigen Spielen untersucht. Nur bei einem Drittel der getesten Spiele beurteilten sie die Entscheidung der USK als angemessen. Mindestens sechs Spielen hätte die Kennzeichnung verweigert werden müssen. Die Wissenschaftler fordern deshalb, dass USK und Bundesprüfstelle stärker zusammenarbeiten.
Denselben Schluss zieht eine Studie zum Jugendmedienschutz, die das Familienministerium beim Hans-Bredow-Institut in Auftrag gegeben hat. Die Autoren nennen noch ein grundsätzliches Problem: Die Aufteilung des Jugendschutzes nach Mediengattungen hinkt der technischen Entwicklung hinterher. Denn die USK ist nur für Spiele zuständig, die auf Datenträgern erscheinen, also im Laden oder Versandhandel zu kaufen sind. Damit könnte sie in naher Zukunft an Bedeutung verlieren. Schon jetzt werden manche Spiele ausschließlich zum Herunterladen im Internet angeboten. Wie Ursula von der Leyens Ministerium darauf reagieren will, ist noch nicht klar. Derzeit sei man mit der genaue Auswertung der Studie beschäftigt, sagt ein Sprecher.
Informationen zu den einzelnen Altersstufen und eine Datenbank der geprüften Spiele finden Sie bei der USK.
Autor: Daniel Gräber


