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08. Januar 2009
Schuldenbremse ins Grundgesetz?
Die Koalition will Haushaltsdisziplin in der Verfassung festschreiben / Die Haushalte sollen aber in Krisenzeiten "atmen" können
BERLIN. Was im Aufschwung vertändelt wurde, soll nun ausgerechnet in der Krise gelingen: Die Große Koalition will eine sogenannte Schuldenbremse ins Grundgesetz schreiben. In normalen Jahren sollen Bund und Länder zusammen maximal zwölf Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen dürfen, so der Plan der Koalition.
Die bisherige Schuldenregelung im Grundgesetz bringt nicht viel. Danach ist die Neuverschuldung im Normalfall auf die Höhe der staatlichen Investitionen begrenzt. Im Falle einer Wirtschaftskrise besteht aber gar keine Grenze, damit der Staat die Konjunktur ankurbeln kann. Wann dies erforderlich ist, entscheidet der Bundestag, der dabei großen Spielraum hat.
Mit diesen Regeln hat der Staat ein gewaltiges Haushaltsdefizit von 1,5 Billionen Euro angehäuft, davon 900 Milliarden Euro beim Bund, 500 bei den Ländern und knapp 100 Milliarden Euro bei den Kommunen. Allein der Bund muss 40 Milliarden Euro pro Jahr an Zinsen bezahlen, was seinen Gestaltungsspielraum massiv einschränkt. 2007 hat sogar das Bundesverfassungsgericht die Politik aufgefordert, das Grundgesetz zu ändern.
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Diskutiert wird darüber in der seit Anfang 2007 tagenden zweiten Föderalismuskommission von Bundestag und Bundesrat. Zuletzt schien es allerdings zweifelhaft, ob eine Einigung gelingt. Die CDU/CSU wollte in Normalzeiten jede Neuverschuldung ausschließen, während die SPD-Fraktion auch dann neue Kredite in Höhe von bis zu 18 Milliarden Euro pro Jahr, davon zwölf Milliarden für den Bund, zulassen wollte.
Nun scheint man sich auf die mittlere Linie von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) geeinigt zu haben, wonach in einem Normaljahr Kredite in Höhe von 0,5 Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt, BIP) aufgenommen werden dürfen. Das entspräche zwölf Milliarden Euro pro Jahr, davon acht Milliarden für den Bund. In wirtschaftlich guten Zeiten sollen gar keine neuen Schulden gemacht werden.
Im Jahr 2008 lag die Neuverschuldung bei knapp 15 Milliarden Euro bei einem Gesamtetat von 283 Milliarden. Eigentlich sollte die Neuverschuldung bis 2011 auf null sinken, doch angesichts der Krise hat die Bundesregierung dieses Ziel auf unbestimmte Zeit verschoben.
Die Grundgesetzänderung soll bis zum Sommer über der Bühne sein, hieß es am Mittwoch in Berlin. Da die Schuldenbremse auch für die Länder gilt, muss parallel aber noch geklärt werden, welche Hilfe Länder wie Bremen und das Saarland erhalten, die so hoch verschuldet sind, dass sie schon wegen ihrer Zinslasten neue Schulden machen müssen.
Autor: Christian Rath
