Paukenschlag aus Karlsruhe: Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder verstoßen gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden - und die Politik damit zu erheblichen Korrekturen gedrängt.
Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das Gericht in Karlsruhe am Dienstag. Es forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember ...