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Entscheidung

Verfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze für Kinder

  • dpa & epd

  • Di, 09. Februar 2010, 10:11 Uhr
    Deutschland

Paukenschlag aus Karlsruhe: Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder verstoßen gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden - und die Politik damit zu erheblichen Korrekturen gedrängt.

Schon zu Beginn der mündlichen Verhand...Karlsruher Gerichtsgebäude angebracht.  | Foto: dpa
Schon zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Oktober war dieses Transparent an Bäumen vor dem Karlsruher Gerichtsgebäude angebracht. Foto: dpa
Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das Gericht in Karlsruhe am Dienstag. Es forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember ...

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