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24. September 2009

Wenn die Polizei lauscht

Im Jahr 2008 gab es elf Prozent mehr Telefonüberwachungen als im Vorjahr

  1. Ein Techniker hat sich in eine Telefonanlage eingeklinkt und hört Telefongespräche mit. Foto: dpa

BERLIN. Das Mithören von Telefongesprächen ist kein alltägliches Ermittlungsinstrument bei der Kriminalitätsbekämpfung. Die Polizei darf Verdächtige am Telefon nur belauschen, wenn es um schwere Straftaten geht, deren Aufklärung ohne Telefonüberwachung stark erschwert wäre, und wenn ein Richter die Genehmigung dazu erteilt hat. Obwohl die Hürden durch die Strafprozessordnung hoch sind, ist die Zahl der Fälle 2008 erneut gestiegen.

Im vergangenen Jahr listet die Statistik des Bundesamts für Justiz 5348 Ermittlungsverfahren auf, in deren Verlauf Telefone abgehört wurden. Das sind elf Prozent mehr als im Jahr zuvor, wo 4806 Verfahren in den Büchern standen. In jedem Verfahren kann es mehrere Verdächtige und mehrere Überwachungen geben. Insgesamt sind 2008 genau 16 463 Abhörmaßnahmen angeordnet worden. Diese Entwicklung wird von Vertretern der Opposition im Bundestag scharf kritisiert. Sie sehen darin zu weitgehende Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger.

Jörg van Essen, Fraktionsgeschäftsführer der FDP im Bundestag, stuft die aktuellen Zahlen als alarmierend ein. In seinen Augen ist die Statistik ein eindeutiges Zeichen, dass die Reform der Telekommunikationsüberwachung durch die Große Koalition gescheitert ist. Die Reform ist Anfang 2008 in Kraft getreten. Damit sei Justizministerin Zypries (SPD) in ihrem Bemühen gescheitert, mit der Begrenzung der Überwachungsmaßnahmen auf schwere Straftaten die Zahl der Fälle einzudämmen. "Das Gegenteil ist eingetreten", sagte van Essen. "Obwohl 2008 die Kriminalität insgesamt zurückgegangen ist, sind die Telefonüberwachungsmaßnahmen erheblich gestiegen."

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Die FDP will das Thema in der nächsten Legislaturperiode erneut auf die Tagesordnung setzen. Der Datenschutzexperte der Linken, Jan Korte, sieht in den Zahlen einen Beleg für den "immer weiter um sich greifenden staatlichen Überwachungswahn". Wolfgang Wieland, Innenpolitiker der Grünen, stellt die Verhältnismäßigkeit infrage. "Aus der Telefonüberwachung, die ein tiefgreifender Eingriff in die Grundrechte ist und bleibt, wird immer mehr ein Allerweltsinstrument", sagte er.

Genau diesem Eindruck, dass Abhörmaßnahmen bei Ermittlungen allmählich nicht mehr die Ausnahme, sondern eher die Regel darstellten, versuchte das Justizministerium gestern entgegenzutreten. Ein Sprecher verwies darauf, dass es jährlich etwa sechs Millionen Strafverfahren in Deutschland gibt. "Mit den Telefonüberwachungen im vergangenen Jahr bewegen wir uns da im Promillebereich", sagte er.

Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft warnte davor, aus dem Anstieg falsche Schlüsse zu ziehen. "Wer daraus folgert, dass die Polizei einer blinden Sammelwut folgt, verkennt die Notwendigkeiten der Telefonüberwachung als oftmals letztes Mittel der Strafverfolgung", teilte der Gewerkschaftsvorsitzende Rainer Wendt mit. Zu dem Anstieg sei es vor allem deshalb gekommen, weil die Zahl der schweren Straftaten in entscheidenden Verbrechensbereichen zugenommen habe.

"Jeder Anschluss erfordert einen eigenen Überwachungsbeschluss."
Wendt nannte als Beispiele den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern sowie Menschenhandel in Zusammenhang mit Prostitution. "Es darf auch nicht vergessen werden, dass Tatverdächtige heutzutage nicht mehr nur ein Telefon besitzen, sondern mit mehreren Geräten und Nummern operieren", betonte Wendt. "Jeder Anschluss erfordert einen eigenen Überwachungsbeschluss."

Auch die Innenpolitiker von SPD und Union, Dieter Wiefelspütz und Wolfgang Bosbach, sehen den Anstieg nicht als Beweis für das Wuchern des Überwachsungsstaates, sondern als Beleg dafür, dass mehr telefoniert wird. Der Statistik des Bundesamtes für Justiz zufolge sind Drogendelikte mit großem Abstand der häufigste Anlass für Telefonüberwachungen.

Autor: Bärbel Krauß