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14. Februar 2009
"Die Akten drehen sich im Kreis"
Wittnauer Bürger fordern ein Ende der Auseinandersetzungen um Landwirt Eugen Lorenz und ein verträgliches Miteinander im Dorf
WITTNAU/FREIBURG. Es ist ein alter Streit mit neuer Qualität: 130 Wittnauer Bürger forderten das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald jetzt auf, in den seit Jahren schwelenden Auseinandersetzungen zwischen dem Biezighofer Landwirt Eugen Lorenz, den Anwohnern und der Behörde im Sinne eines verträgliches Miteinanders im Dorf zu handeln. Wittnaus Bürgermeister Enrico Penthin übergab jetzt eine entsprechende Unterschriftenliste an Landrätin Dorothea Störr-Ritter.
Die Bestrebungen des Bauern zur Erweiterung seines Hofs übersteigen die Möglichkeiten des Standorts, sagen die Bürger. "Trotzdem will Lorenz sie ohne jegliche Rücksichtnahme um jeden Preis durchsetzen", heißt es weiter. Schon lange herrscht zwischen Landwirt Eugen Lorenz und seinen Nachbarn in Biezighofen wegen Lärm- und Geruchsbelästigungen dicke Luft, doch haben die Auseinandersetzungen mittlerweile seltene Ausmaße erreicht. Franz Lögler, Leiter des Baudezernats im Landratsamt, spricht sogar von "einer Dramatik, die ich so noch nicht erlebt habe." Rund einen Meter hoch sei der Aktenberg im Fall Lorenz, 40 Verfahren wurden bislang geführt. Ein Ende ist nicht in Sicht, vielmehr, so Lögler weiter, "drehen sich die Akten immer wieder im Kreis." Alle Angebote zur Zusammenarbeit habe Lorenz abgelehnt.Werbung
Lorenz schöpfe – was sein gutes Recht sei – sämtliche Rechtsmittel aus, gegen jede Anordnungen des Landratsamts lege er Widerspruch ein. Die Folge ist ein schier endloser Gang durch Behörden und Instanzen. So war mit dem Fall Lorenz aus Wittnau auch schon zwei Mal das höchste Verwaltungsgericht Baden-Württembergs, der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim, beschäftigt. All diese Verfahrensschritte kosten die Kontrahenten Zeit, Geld und Nerven.
"Aber das ist Recht und Gesetz und in diesem Rahmen bewegen wir uns", machten die Landrätin und Franz Lögler deutlich. "Die Bürger verstehen ja, dass die Verfahren langwierig sind, aber es entsteht der Eindruck, Behörden und Gerichte stehen dem Verhalten eines Einzelnen ohnmächtig gegenüber", entgegnete Bürgermeister Penthin bei der Übergabe der Unterschriften.
Dem Behördenwillen ohnmächtig ausgeliefert fühlt sich auch die Familie Lorenz. Laut ihrer und der Aussage von Gernot Hofmann, der sich selbst als Freund der Familie bezeichnet, sprechen mehrere Gutachten und Stellungnahmen, darunter eine der Landesumweltanstalt, für den Hof in seiner Größe an seinem Standort. Grenzwertüberschreitungen gebe es keine – "es ist noch im erträglichen Bereich".
Über 100 Jahre ist die Familie Lorenz mit ihrem Betrieb in Biezighofen ansässig. In den 70er Jahren, als angrenzend zum Hof von der Gemeinde ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen wurde, stand ein Rinderstall mit 35 Plätzen. Doch im Lauf der Jahre wuchs der Betrieb auf rund 170 Tiere an. Die dafür neben dem Hauptstall benötigten, teils offenen Kälber- und Jungviehställe sowie einen Maschinenschopf hat Lorenz errichtet, ohne dafür je einen Bauantrag gestellt zu haben. Gegen den Vorwurf, "schwarz gebaut zu haben", aber wehrt sich die Bauersfamilie: Zwar habe sie für den Bau der Stallungen keine Genehmigung gehabt, doch seien sie in einer für ein Dorf "zulässigen Weise" erstellt worden. Außerdem seien sie – mit Beamtenunterschrift – bis 2014 geduldet.
2001 brannten Kuhstall und Teile des Ökonomiegebäudes ab, Lorenz stellte den Antrag auf Wiederaufbau eines Hauptstalls mit Platz für 56 Kühe und sechs Pferde. Als diese Größe vom Landratsamt in Frage gestellt wurde, legte Landwirt Lorenz ein Gutachten vor, in dem diese Stallgröße als genehmigungsfähig bezeichnet wurde, wenn eine so genannte Abluftwaschanlage eingebaut werde – woraufhin die Kreisbehörde grünes Licht gab. Den Stall baute der Bauer, nicht aber die Filteranlage. Die Anordnung des Landratsamts auf deren Einbau hat Lorenz vor Gericht erfolglos angefochten: Im Dezember 2006 bestimmte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, dass die Luftwaschanlage eingebaut werden muss – was bis heute nicht geschehen ist.
Familie Lorenz weist darauf hin, dass in dem von ihr vorlegten Gutachten der Einbau einer solchen Luftfilteranlage eindeutig als "freiwillige Maßnahme" vermerkt sei. 27 Firmen hätte sie angeschrieben und von allen Absagen bekommen, weil es solch "eine Filteranlage in keinem deutschen Kuhstall gibt". Sie mache in keinerlei Hinsicht Sinn, sondern schade den Tieren vielmehr. Der Gutachter, so Gernot Hofmann, habe sie in einer "Pionierzeit" empfohlen: "Das war blauäugig, er hat sich geirrt".
Doch ist die nicht vorhandene Luftwaschanlage nur ein Aspekt des Streits: Auch das Fahrsilo mit einer Länge von rund 30 Metern und einer Höhe von 2,50 Meter, das der Bauer ebenfalls ohne Genehmigung direkt auf die Grenze gebaut hat, hätte bis Mai 2008 geleert und zurückgebaut werden müssen. Das war das Ergebnis eines Vergleichs, den Anwohner, Landratsamt und Eugen Lorenz bei einer Vor-Ort-Verhandlung des VGH im Oktober 2007 geschlossen haben. Außerdem verpflichtet sich Lorenz darin, für die nicht genehmigten Ställe bis Ende März 2008 einen Bauantrag zu stellen und ein Gutachten vorzulegen, das die Größe des landwirtschaftlichen Betriebs an seinem Standort im Wohngebiet festlegt. Der Bauantrag ist gestellt – bis heute aber fehlt das Gutachten und damit kann, so die Behörde, die baurechtliche Prüfung nicht erfolgen. Das eigentlich abzubauende Silo hat Eugen Lorenz im Mai 2008 – entgegen dem VHG-Vergleich – wieder befüllt.
"Weil uns gar nichts anderes übrig blieb", sagt die Familie. Nicht sie, sondern vielmehr das Landratsamt habe als erstes den vor dem VGH geschlossenen Vergleich gebrochen. "Das Amt hat sich verpflichtet, die Vorschläge der Familie für einen neuen Silostandort wohlwollend zu prüfen. Das ist nicht geschehen", so Gernot Hofmann. Vielmehr sei der Lorenzsche Vorschlag für den Standort des Silos "als zu wenig weit weg von den Nachbarn" abgelehnt worden. Dabei zeigten Untersuchungen, dass der vom Landratsamt favorisierte Standort aufgrund der Windverhältnisse für die Nachbarn eine weitaus höhere Geruchsbelästigung zur Folge hätte. "Das war im Interesse der Nachbarn ein Eigentor", sagt Hofmann. Den Vorwurf eines fehlenden Gutachtens weist die Familie zurück: "Es gibt bereits fünf Gutachten. Warum also noch ein weiteres?" Zweimal – mit der freiwilligen Verpflichtung zur Luftfilteranlage und mit dem angeblich für die Nachbarn besseren Silostandort – sei die Familie den Behörden entgegengekommen. "Das Ergebnis ist der allergrößte Ärger", sagt Hofmann.
An der Situation der Anwohner hat sich seit Gerichtsurteil und Vergleich nichts geändert, so Bürgermeister Pen-thin im Landratsamt: "Das erzeugt Enttäuschung und Frustration." Dafür zeigte Landrätin Störr-Ritter Verständnis und nannte die Unterschriftenaktion deshalb auch "einen Aufschrei der Bürger, die unter der Situation leiden". Das Landratsamt sei in seiner Arbeit auf den Rückhalt in der Bevölkerung und der Gemeinde angewiesen, das Vertrauen wolle man zurückgewinnen: "Doch müssen wir beide Seiten sehen. Es sind Interessen gegeneinander abzuwägen, die sich widersprechen." Es gehe keinesfalls darum, einem Landwirt seine Existenzgrundlage entziehen zu wollen. Lögler betonte, dass das Landratsamt während der ganze Jahre stets versucht habe, zu vermitteln und eine Lösung für den Lorenz-Hof zu finden. So habe man sich beispielsweise intensiv darum gekümmert, bei einer Aussiedlung zu helfen. Doch habe Lorenz alle Vorschläge abgelehnt.
Auch das sieht man auf dem Bauernhof anders: Die Familie spricht davon, dass sie "kaputt gemacht" werde und von "Bauernvertreibung". Und das, obwohl "alle Gutachten nicht gegen, sondern für uns sprechen". Außerdem verweist sie auf die über 100-jährige Geschichte des Hofs an seinem Standort in Biezighofen.
Wie es jetzt weitergeht: Nachdem Lorenz sämtliche Anordnungen des Landratsamts ignoriert hat, wurde von der Behörde im Fall der nicht eingebauten Luftfilteranlage ein nicht unerhebliches Zwangsgeld festgesetzt. Die Auseinandersetzung könnte, so Lögler, darin gipfeln, dass die Filteranlage zwangsweise eingebaut wird und Lorenz das bezahlen muss. Weitere Schritte im Bezug auf die Verstöße des VGH-Vergleichs – nicht abgebautes Silo und fehlendes Gutachten über die Genehmigungsfähigkeit der beabsichtigen Tierhaltung – nimmt das Verwaltungsgericht Freiburg vor. Von ihm wurde, so BZ-Informationen, der Familie bis morgen, Sonntag, Zeit zur Leerung des Silos gegeben. Erfolgt diese nicht, kann es zu einer so genannten Ersatzvornahme kommen und die Auseinandersetzung könnte mit ihr auf einen für alle Seiten unschönen Höhepunkt zusteuern: Das Gericht kann nämlich veranlassen, dass ein Bautrupp das Fahrsilo auf dem Lorenz-Hof zwangsweise abbaut.
"Dann sind wird kaputt", sagt Familie Lorenz. Aber soweit will sie es mit Hilfe des guten Freundes und eines Anwalts nicht kommen lassen: "Dieses Wochenende geht ein Petition beim Landtag ein – und das Landratsamt muss mit einer Klage rechnen."
"Wir tun, was rechtlich von uns verlangt wird. Wir können nicht mehr vor Vollstreckungsmaßnahmen zurückschrecken", erklärte dagegen Dorothea Störr-Ritter bei der Übergabe der Unterschriften. Diese wird sie auf Bitten der Unterzeichner vertraulich behandeln. Sie bedauere persönlich, so Störr-Ritter, wie die Dorfgemeinschaft durch die Querelen belastet und auf den Prüfstand gestellt werde. Aber eine gütliche Lösung der Probleme, das sind sich ausnahmsweise alle einig, liegt wohl in weiter Ferne.
Autor: Tanja Bury


