Früher verstanden sich die benachbarten Hundehalter gut und die Tiere spielten miteinander, wenn sie beim Gassigehen zusammentrafen. Doch seit einem Vorfall im April ist alles anders.
Weil sein Hund die Nachbarin mehrmals gebissen haben soll, stand nun ein 75-jähriger Hochschwarzwälder wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht.
Der Rentner hatte gegen den Strafbefehl über 30 Tagessätze à 30 Euro Einspruch eingelegt. Auch er war in jener Nacht gebissen worden – vom Hund der Nachbarin. Diese Verletzung ...