FREIBURG (BZ). Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat am Dienstag das Betriebsverbot für die historische "Sauschwänzlebahn" zwischen Weizen und Zollhaus in den Wintermonaten für unzulässig erklärt. Das Regierungspräsidium hatte das Betriebsverbot zum Schutz einer seltenen, streng geschützten Fledermausart erlassen und sich dabei auf europäische Artenschutzrichtlinien gestützt. Dagegen hatte der Betreiber der Bahnlinie an der Grenze zwischen den Landkreisen Waldshut und Schwarzwald-Baar geklagt. Das Regierungspräsidium habe nicht hinreichend geprüft und abgewogen, ob auch vergleichsweise mildere Beschränkungen dem Artenschutz ebenso gedient hätten, die den Betreiber weniger stark belasten, so der VGH. Das Regierungspräsidium will nach eigenen Angaben das Urteil nun genauer auswerten und gemeinsam mit dem Betreiber nach einer Lösung suchen.
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