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11. Februar 2012
Amtsgericht
Bewährungsstrafe für Vater, der sein Baby quälte
Er hat seinem fünf Wochen alten Kind Knochen gebrochen und es in Lebensgefahr gebracht - nun stand er vor Gericht.
DONAUESCHINGEN (jms). Weil er seinem fünf Wochen alten Kind mehrere Knochen brach und es lebensgefährlich schüttelte, ist ein 20-Jähriger aus Donaueschingen vom Amtsgericht zu einer einjährigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre, verurteilt worden. Die Misshandlung ereignete sich an Ostern 2011. Der Säugling war mit schweren Verletzungen in die Villinger Klinik eingeliefert worden.
Der Kindsvater geriet unter Verdacht, langwierige Ermittlungen kamen in Gang. Trotzdem brauchte es einen ganztätigen Verhandlungsmarathon vor Gericht, um ausreichend Licht in die Vorgänge zu bekommen. Mehrere Gutachter und Zeugen sagten am Donnerstag aus, bis nach neun Stunden Richter Egon Kiefer das Strafmaß verkündete.Der Angeklagte, Mitte 20, war im Alter von sieben Jahren aus Kasachstan nach Deutschland gekommen. Nach seinem Hauptschulabschluss arbeitete er als Lagerist und Paketdienstfahrer. Im Frühjahr 2011 bekam seine Verlobte, 19 Jahre, ein Kind, zu dritt lebte die Familie in einer Wohnung in Donaueschingen. Für die jungen Eltern eine Herausforderung, der sie offensichtlich nicht gewachsen waren. Ein Nachbar, in der Verhandlung als Zeuge geladen, erzählte von lauten Schreien. Während im Hintergrund Säuglingsgeschrei zu hören war, habe eine männliche Stimme gerufen: "Ruhe, andere Leute wollen schlafen."
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Nur wenige Tage später, am Ostersamstag, kam es dann zu dem schrecklichen Vorfall. Während sich die Mutter duschte, war der Angeklagte mit dem schreienden Kleinkind alleine. Das Gericht sah es gestern als erwiesen an, dass der Vater seinem Baby während dieser Zeit mehrere Rippen brach, einen Drehbruch im Oberschenkel verursachte und durch heftiges Schütteln eine Subduralblutung – eine Blutung unter der Hirnhaut – auslöste.
Richter Egon Kiefer führte die Tat auf eine Überforderung des jungen Vaters zurück, betonte in der Urteilsverkündung jedoch, dass die Verletzungen aufgrund ihrer Schwere weder versehentlich noch ohne Vorsatz entstanden sein können. Zuvor hatte ein medizinischer Sachverständiger bekräftigt, dass die teils lebensgefährlichen Verletzungen auf eine Kindesmisshandlung schließen lassen.
Der Angeklagte selbst wollte sich vor Gericht nicht äußern, in einer polizeilichen Vernehmung nach dem Vorfall hatte er jedoch behauptet, der Säugling sei ihm aus dem Arm gerutscht und auf den Boden gefallen. Dieser Beschreibung widersprach der medizinische Sachverständige. Erschloss aus, dass die vielen Hämatome am Körper des Säuglings, der Oberschenkel- und mehrfache Rippenbruch sowie die Blutung im Kopf einzig auf den vom Angeklagten beschriebenen Sturz entstanden seien.
Der Angeklagte nahm das Urteil gefasst auf. Neben der Haft auf Bewährung muss er außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Noch im Mai vergangenen Jahres war das misshandelte Kind in einer Pflegefamilie untergebracht worden. Zur Verhandlung erschien die Verlobte des Angeklagten hochschwanger.
Hilfe für überforderte Eltern
In Raum Donaueschingen formiert sich derzeit ein ehrenamtliches Frühwarnsystem, das überforderten jungen Eltern Hilfe anbieten möchte. Unter Führung von Andreas Menge, Mitarbeiter der Caritas und Leiter des Mehrgenerationenhauses in Donaueschingen, wollen ehrenamtliche Familienpaten Hilfe vermitteln. Derzeit läuft die Suche nach Mitstreitern, Kontakt: Tel. 0771/8975604.
Das neue Familienschutzgesetz, das am 1. Januar in Kraft getreten ist, setzt auch auf die Hilfe durch Familienhebammen. Sie betreuen die Kinder bis zu einem Jahr nach der Geburt und beraten die Eltern in Erziehungsfragen.
Das Gesetz regelt erstmals auch bundesweit den Informationsaustausch der am Kinderschutz beteiligten Stellen wie den Ärzten und Jugendämtern. Der Bund sichert den Ländern zu, nach einer Anlaufphase ab 2014 jährlich 51 Millionen Euro für den Hebammeneinsatz zur Verfügung zu stellen. Das Geld soll ausreichen, um bei zehn Prozent aller Kleinkinder erweiterte Betreuung und Beobachtung in den ersten Monaten zu gewährleisten.
Auslöser des lange diskutierten Familienschutzgesetzes waren der Tod von Kevin in Bremen und Lea Sophie in Schwerin sowie anderer vernachlässigter Kinder. 150 Kinder sterben in Deutschland jedes Jahr an den Folgen von Gewalt und Misshandlung.
Autor: do/dpa
Autor: bz
