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28. Juli 2008

Wilderei oder erlaubte Jagd im fremden Revier?

Ein Jäger steht vor Gericht

DONAUESCHINGEN (dan). Immer eine besonders pikante Sache, wenn der Gärtner zum Bock wird und ausgerechnet ein Jägersmann als mutmaßlicher Wilderer auf der Anklagebank sitzt. Jetzt kommt es vor dem Amtsgericht Donaueschingen dazu, und zwar unter recht verwirrenden Begleitumständen. Ein Jäger aus dem Raum Donaueschingen soll im fremden Revier die Flinte ausgepackt haben. Aber der angeblich übergangene Revierinhaber fühlt sich gar nicht übergangen.

Mit welchem Recht schoss der Jägersmann aus einem Baaremer Stadtteil die Wildsau im fremden statt im eigenen Revier? Diese Frage versucht heute das Amtsgericht Donaueschingen in einer Verhandlung zu erhellen. Was gar nicht so einfach scheint, denn vor dem Kadi herrscht verkehrte Welt. Auf der einen Seite der Angeklagte und der mutmaßlich Geschädigte als ungewöhnliche Koalition: Der Revierpächter beteuert offenbar, dass er dem anderen Jäger die Erlaubnis zum Abschuss gegeben hatte. Damit könnte die Sache eigentlich aus der Welt sein. Aber auf der anderen Seite stehe Zeugen, die es partout anders wissen wollen. Kurios schon, wie es überhaupt zur Verhandlung gekommen war. Stolze eineinhalb Jahre nach dem Schuss seien die Wilderei-Ermittlungen aufgrund einer anonymen Anzeige erst in Gang gekommen, so der zuständige Richter. Sie mündeten in einem zünftigen Strafbefehl über 90 Tagessätze gegen den Jäger. Doch der sah sich zu Unrecht verdammt und ließ sich das nicht gefallen. Sein Einspruch führte zur jetzigen Gerichtsverhandlung. Hier wird offenbar zum ersten Mal der Umstand eingeführt, dass der mutmaßliche Fall von Wilderei in Wahrheit eine Handlung mit Erlaubnis gewesen sein soll.

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