Einsatz im Innern erlaubt
Bundesverfassungsgericht korrigiert eigene Rechtsprechung in Sachen Bundeswehr.
KARLSRUHE/BERLIN (dpa). Die Bundeswehr darf auch im Inland militärische Mittel einsetzen – aber nur in Extremfällen wie zur Abwehr von Terrorangriffen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit in einer höchst umstrittenen Frage die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern erweitert. Die Reaktionen waren geteilt.
Ein Abschuss von Passagiermaschinen im Fall eines Terrorangriffs bleibt jedoch verboten; auch ein Einsatz gegen Demonstranten ist ausgeschlossen. Die Karlsruher Richter ...