Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.
29. Januar 2010 14:38 Uhr
Wilderei?
Angler gerät über Rhein-Grenze – 750 Euro Strafe
Ein Angelausflug auf dem Rhein ist einem Elsässer teuer zu stehen gekommen. Weil er mit seinem Boot die Grenzlinie überschritt, muss er 750 Euro Strafe zahlen. Der Vorwurf: Wilderei.
Das entschied das Amtsgericht in Offenburg. Der 39-Jährige habe auf deutschem Territorium ohne Angelschein geangelt, heißt es in dem Strafbefehl. Er habe "mindestens fünf Fische" gefangen, damit sei der Straftatbestand der Wilderei erfüllt.
Angeln eingezogen
Die deutschen Behörden konfiszierten außerdem die drei Angelruten des Mannes, deren Wert dieser auf 600 Euro beziffert. Wie hoch die Kosten für das Gerichtsverfahren sind, weiß er noch nicht. Der Vorfall ereignete sich dem Urteil zufolge im November nahe der Gemeinde Neuried-Altenheim, rund 25 Kilometer südlich von Straßburg.
Grenzüberschreitender Angelschein?
"Die Nationalität der fünf Fische wurde nicht festgestellt", witzelte die Leiterin der deutsch-französischen Beratungsstelle Euro-Info-Verbraucher, Martine Mérigeau. Sie regte nun einen grenzüberschreitenden Angelschein für den Rhein an. Dies könne eine Aufgabe für den im Herbst 2005 gegründeten Eurodistrikt zwischen Straßburg-Offenburg sein. Der grenzüberschreitende Kooperationsraum soll das tägliche Zusammenleben der Bürger im Grenzgebiet erleichtern.
- Erklär’s mir: Was ist Wildern?
Werbung
- Donaueschingen: Wilderei oder erlaubte Jagd im fremden Revier?
Autor: afp
