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04. November 2008
Ein Spielplatz als Jugend-Treffpunkt sorgt für Ärger
VOR GERICHT: Ein Familienvater musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen Jugendlichen verantworten.
EMMENDINGEN. Anfang des Jahres hatte eine jugendliche Clique – sehr zum Leidwesen der Nachbarn – den Spielplatz "Schwarzloch" im Bürkle-Bleichle regelrecht in Beschlag genommen. Andere Nutzer wurden fast nicht mehr geduldet und auch auf ihrem Heimweg zu nächtlicher Stunde terrorisierten die Jugendlichen die Nachbarschaft durch Klopfen und Klingeln. Immer wieder musste auch die Polizei anrücken und selbst von den Ordnungskräften ausgesprochene Platzverweise beeindruckten die Jugendlichen im meist noch schulpflichtigen Alter nicht. In der Nacht von Freitag auf Samstag (29. Februar auf 1. März) kam es wohl wieder zu Belästigungen durch die Jugendlichen. Einer der Anwohner wollte das dann auf "seine Art lösen".
Vor dem Amtsgericht ging es nun um eine angebliche Körperverletzung eines 15-jährigen Schülers durch einen 56-jährigen Anwohner. Die Staatsanwaltschaft warf dem dreifachen Familienvater vor, dem Schüler durch einen Schlag auf den Hinterkopf und mehrere Schläge auf den Mund-/Lippenbereich verletzt zu haben. Tatzeugen gab es keine und so stand Aussage gegen Aussage. So hatte Thomas Ullenbruch letztendlich keine andere Möglichkeit, als den Angeklagten nach dem Zweifelsgrundsatz frei zu sprechen. Aber auch das angebliche Opfer – er trat als Nebenkläger auf – setzte laut Thomas Ullenbruch "einiges an Fragezeichen".
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Was stimmt an den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft, wollte der Richter vom Angeklagten wissen, worauf dieser seinem ganzen Frust mit den Jugendlichen freien Lauf ließ. Rund 30 Jugendliche hatten sich den Spielplatz als Treff ausgesucht und ihn regelrecht in Besitz genommen. Müll sei rumgelegen und Sachen durch die Luft geflogen. Kinder und ihren Begleitern sei der Zugang regelrecht verwehrt worden: "Verschwindet mit euren Missgeburten", schallte es wohl Eltern entgegen. Er habe immer wieder bei der Polizei angerufen – gebessert habe sich nichts. In der besagten Nacht gab es dann wieder Ruhestörungen. Ein Nachbar des Angeklagten wollte wissen, woher und von wem die nächtliche Störung kam. Letztendlich wollte dieser, so der Angeklagte, die Sache selbst lösen. Und wie die Dinge dann mal so laufen, traf an diesem Samstagmorgen einer der Jugendlichen auf den Angeklagten. Sozusagen als Bote habe er dem Jugendlichen mitgeteilt, jetzt müsse er aufpassen – schließlich hätten sie sich nun mit dem "Richtigen" angelegt. Mehr sei nicht gewesen, dann kam bald die Anzeige.
Gänzlich anders schilderte der 15-Jährige den Vorfall. Beim Austragen von Werbebroschüren sei er auf den Angeklagten gestoßen. Dieser habe ihn gepackt und in Richtung eines Parks gezerrt. Dort habe er ihm dann die Schläge versetzt und das Handy abgenommen und gegen einen Baum geschleudert. Ob er denn um Hilfe gerufen habe, wollte Thomas Ullenbruch wissen. Nein, natürlich nicht, ein so cooler Junge wie er rufe doch nicht um Hilfe. Überhaupt gab es einige Merkwürdigkeiten. So sagte das Opfer zunächst nichts seinen Eltern und Kumpels. Erst gegen Abend begab er sich dann ins Kreiskrankenhaus: Verdacht auf eine Gehirnerschütterung stand im Arztbericht; weiter reichende Verletzungen wurden nicht festgestellt oder laut Bericht sogar ausgeschlossen. Der angeratenen stationären Beobachtung widersetzte er sich.
Intensiv befragte Thomas Ullenbruch den Angeklagten wie auch das vermeintliche Opfer, was sogar zu einem Protest der Rechtsanwältin des Schülers führte. Ihr Mandant sei schließlich Opfer und Zeuge und nicht Angeklagter.
"Lieber einen zu Unrecht freisprechen, als einen zu Unrecht verurteilen", so Richter Ullenbruch in seiner Urteilsbegründung. Der Urteilspruch bedeute nicht, dass das Opfer die Unwahrheit gesagt habe. Dem angeblichen Opfer riet Ullenbruch sehr eindringlich, künftig beispielsweise die Anweisungen der Polizei – etwa in Bezug auf einen Platzverweis – zu beachten, so sei es schnell möglich, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Dann sitze er schnell auf der anderen Seite und dort stehe die Anklagebank.
Autor: Christian Ringwald
