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08. Februar 2012
Gutachter: Der tödliche Schuss fiel aus narzisstischer Wut
Der psychiatrische Sachverständige geht im Freiburger Prozess um die Ermordung einer Sexauerin von der Schuldfähigkeit des Angeklagten aus.
EMMENDINGEN/FREIBURG. Handelte der 66-jährige Betriebswirt, als er am 2. Juli 2011 in Emmendingen seiner ehemaligen Lebensgefährtin eine Kugel durch den Kopf jagte, in einem hochgradigen, möglicherweise seine strafrechtliche Schuldfähigkeit einschränkenden oder aufhebenden Affekt? Mit einem klaren nein beantwortete der psychiatrische Sachverständige diese Frage. Er schloss auch aus, dass der Angeklagte, der sich nach der Tat in den Kopf geschossen hatte, einen erweiterten Suizid begehen wollte.
Was prägte diesen Mann auf der Anklagebank, der von einem Sanitäter auf einem Rollstuhl in den Verhandlungssaal gefahren werden muss, weil er seit seinem Kopfschuss blind ist und unter starken Schwindelanfällen leidet? In Kappel-Grafenhausen wurde er als nichteheliches Kind seiner Mutter 1946 geboren, dort wuchs er auf. Dass kein Vater da war, der erste Mann seiner Mutter war im Krieg gefallen, ließ ihn die Dorfjugend immer spüren. Hinzu kam die Armut der Mutter, die auch die ehelichen Kinder durchbringen musste.
Demütigungen und Kränkungen müssen dem heutigen Angeklagten schon damals schwer zugesetzt haben. Mit 19 Jahren verunglückte er schwer und war mehrere Tage bewusstlos. Dieses Schädelhirntrauma, so der Gutachter, könnte die Ursache für die hohe Reizbarkeit und die Explosivität des Angeklagten sein, die sich durch sein ganzes Leben ziehen. Der Angeklagte hatte im Prozess gesagt, dass es bei ihm kein Mittelmaß gebe: "Entweder ich sehe schwarz oder weiß."
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Zwei Mal war der 66-Jährige verheiratet, zwei Mal ist er geschieden worden. Mit der ersten Frau hat er einen Sohn. Was er beruflich nach dem Studium der Betriebswirtschaft in Gengenbach genau gemacht hat, konnte auch der Sachverständige nicht erfragen. Zu oberflächlich waren die Angaben des 66-Jährigen. Vor Gericht hatte er erklärt, mehrfach Firmen geleitet zu haben. Bei einem Geschäft mit den Hells Angels habe er 250 000 Euro verloren. Aus seinem Vorstrafenregister geht hervor, dass er seit 1983 insgesamt zwölf Mal verurteilt werden musste. Zahlreiche Betrügereien, zwei Insolvenzverschleppungen, zwei Umsatzsteuerhinterziehungen, eine Hehlerei und eine Unfallflucht werden aufgezählt. Die höchste Strafe betrug zwei Jahre auf Bewährung.
Der Psychiater hat bei seinen Gesprächen mit dem Angeklagten eine tiefgreifende Selbstwertproblematik diagnostiziert. Ein "offener Narzissmus" äußere sich bei ihm unter anderem in einer hohen Selbstbezogenheit, einer Übertreibung eigener Fähigkeiten und dem Willen, von Anderen als überlegen und einzigartig eingestuft zu werden. Er neige zum Manipulieren und ziehe so seinen Nutzen aus persönlichen Beziehungen. Zum Narzissmus komme eine histrionische (schauspielerische) Persönlichkeitsstörung. Für sie spreche seine Darstellung extremer Männlichkeit, Machogehabe und sein aggressives Durchsetzungsvermögen. Der Angeklagte sei, so der Gutachter, seiner eigenen Impulsivität ausgeliefert, vor der er sich allerdings auch fürchte.
Gleichwohl kam der Psychiater nicht zu dem Ergebnis, dass der Schuss in die Stirn der 51-jährigen Frau eine Affekttat gewesen sein kann. Der Angeklagte hatte seinen Revolver von zu Hause ins Büro gebracht. Er habe dann die Frau und ihren neuen Freund ins Büro bestellt. Er wollte für 18 000 Euro, die er in die Beziehung investiert hatte, ein Schuldanerkenntnis und das Versprechen unterschrieben haben, dass der Neue sich nie mehr am Wohnort der Frau in Sexau blicken lasse. Für den Gutachter ist das ein planvolles, gezieltes Handeln, das weder für eine geistige Verwirrung noch eine Realitätsverkennung spreche. Der tödliche Schuss sei ein Ausdruck narzisstischer Wut in Verbindung mit dem Streben nach Dominanz. Nach Auffassung des Psychiaters war weniger Eifersucht das Motiv, als die vom Angeklagten gefürchtete Demütigung und Kränkung, die mit dem Auftreten des neuen Freundes in Sexau einhergehen würde: "Demütigung und Ächtung in seinem Heimatdorf bilden ein zentrales Problem bei ihm."
Als Selbstjustiz beschrieb der Psychiater die Tat und den anschließenden Versuch des Angeklagten, sich selbst das Leben zu nehmen. Er habe mit der Rückforderung von 18 000 Euro und der Verbannung des neuen Freundes aus Sexau "Recht herstellen wollen". Da ihm das nicht gelungen sei, habe er außerhalb des Gesetzes sein Opfer und sich bestraft.
Am kommenden Montag wird ab 10 Uhr von Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädiert werden.
Autor: Peter Sliwka
