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06. Mai 2009

"Konstanzer Modell nicht übertragbar"

Waldorfschule kämpft weiter

EMMENDINGEN (wal). Die von Kultusminister Helmut Rau angekündigte Aufhebung der Sonderschulpflicht für behinderte Kinder wird von der Integrativen Waldorfschule (IWS) in einer gestern verbreiteten Stellungnahme ausdrücklich begrüßt. Die dafür gewählte Grundlage, das sogenannte "Konstanzer Modell", sei freilich auf den aktuellen Fall der Emmendinger Schule nicht übertragbar.

Dieses Modell war von Rau bereits vor Monaten als Lösungsvorschlag unterbreitet worden. Es sieht vor, dass die Schüler mit Behinderung Schüler einer Sonderschule bleiben und an der allgemeinen Schule lediglich eine Außenstelle bilden. Außerdem erhielten sie Zeugnisse der Sonderschule mit dem Zusatzvermerk "Außenstelle". "Das Konstanzer Modell kann nicht auf die Integrative Waldorfschule Emmendingen übertragen werden, da es aufgrund der besonderen Situation der IWS das Ende des inklusiven Konzepts mit sich bringen würde", so Geschäftsführer Michael Löser. Es trage auch nicht dem Urteil des Freiburger Verwaltungsgerichts Rechnung, das das Land dazu verpflichtet habe, der IWS "eine Genehmigung zum Betrieb der Waldorfschule als Ersatzschule mit integrativer Beschulung von bis zu vier in einer Sonderschule für Geistigbehinderte schulpflichtigen Kindern pro Klasse zu erteilen".

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Die Schulgemeinschaft fordert den Kultusminister weiterhin auf, auf eine Berufung gegen das Freiburger Urteil zu verzichten. Den Anspruch auf eine Genehmigung als integrative Schule werde man "sofern notwendig auch vor dem Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht geltend machen", kündigte Löser in der Stellungnahme an.

Wahlkreisabgeordnete fordern klare Umsetzung der UN-Konvention
Auch die drei Emmendinger Landtagsabgeordneten Marianne Wonnay (SPD), Marcel Schwehr (CDU) und Dieter Ehret (FDP) haben aus Anlass des "Tag der Menschen mit Behinderung" am 5. Mai in einer gemeinsamen Erklärung noch einmal an die Landesregierung appelliert, auf die Berufung gegen das Urteil zu verzichten und die Schule in ihrer bisherigen Arbeitsweise zu unterstützen und auch die finanzielle Grundlage für die Fortführung der erfolgreichen Arbeit zu schaffen.

Der Europäische Gedenktag für Menschen mit Behinderung sei auch Anlass, die UN-Konvention in deutsches Recht schnellstmöglich umzusetzen, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung: "Sachverständige des Deutschen Bundestags sehen in der Umsetzung die richtige Zielsetzung und geben auch hier die klare Empfehlung, Eltern das Recht zu geben, ihre Kinder mit Behinderung dort zur Schule schicken zu können, wo sie das selber möchten". Die UN-Konvention fordert eine "soziale Inklusion" von behinderten Kindern. Noch immer sei die Entscheidung des Schulortes von Kindern mit Behinderung jedoch eine Verwaltungsentscheidung und greife damit in das Recht der Eltern ein. "Der Verzicht auf die Berufung wäre ein gutes Signal für einen humanen und der Zeit angepassten Umgang mit den Rechten von Kindern mit Behinderung und deren Eltern", so die drei Landtagsabgeordneten.

Autor: bz