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28. April 2009

Urteil liegt jetzt vor

Vierwöchige Berufungsfrist in Sachen Waldorfschule startet

EMMENDINGEN (wal). Das Urteil, mit dem das Freiburger Verwaltungsgericht in der Klage der Integrativen Waldorfschule gegen das Land Baden-Württemberg zugunsten der Schule entschieden hat, liegt jetzt schriftlich vor. Damit beginnt eine vierwöchige Frist, in der Land und Kläger Berufung beim Verwaltungsgerichtshof einlegen können.

In dem Urteil wurde das Land verpflichtet, der Integrativen Waldorfschule eine Genehmigung als sogenannte "Ersatzschule mit integrativer Beschulung" von bis zu vier sonderschulpflichtigen Kindern pro Klasse zu erteilen. Die Richter berufen sich dabei auf das Grundgesetz. Das Kultusministerium hatte bislang noch nicht entschieden, ob es in Berufung gehen wird. Zunächst werde die schriftliche Begründung eingehend geprüft, hieß es aus Stuttgart. Abgeordnete aller Fraktionen haben sich dafür ausgesprochen, dass Kultusminister Helmut Rau die Entscheidung der Freiburger Richter akzeptiert um den Eltern möglichst schnell Rechtssicherheit zu geben.

"Das Einlegen einer Berufung würde bedeuten, dass nicht nur die vier Erstklässler mit Behinderung, denen vom Regierungspräsidium im Sommer 2008 die Einschulung verboten wurde, sondern auch die anderen 38 Schüler mit Behinderung illegal an der Schule beschult würden", so Schulsprecherin Silke Engesser.

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Autor: wal