26. März 2009 13:54 Uhr
Waldorfschule Emmendingen darf integrativen Schulbetrieb aufnehmen
Die Waldorfschule Emmendingen kann ihren integrativen Schulbetrieb in allen Klassen laufen lassen. Im Rechtsstreit zwischen der Schule und dem Land Baden-Württemberg gab das Verwaltungsgericht Freiburg der Schule recht.
Das Land wollte keine Genehmigung für den Betrieb geben. Das Kultusministerium will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob es Rechtsmittel einlegt.
Es gebe einen grundrechtlichen Anspruch auf die Annerkennung als integrative Privatschule, argumentierte das Gericht und berief sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Demnach darf die Emmendinger Waldorfschule in allen Klassen bis zu vier behinderte Kinder zusammen mit nicht behinderten Kindern unterrichten. Aus Sicht des Kultusministeriums führe das Gericht aber Argumente an, die nicht ohne weiteres schlüssig erscheinen.
Die Waldorfschule praktiziert die von der UN-Konvention geforderte inklusive Pädagogik. Dabei lernen Schüler mit und ohne geistige Behinderung gemeinsam. Das integrative Modell sei für alle Beteiligten erfolgreich verlaufen, dies hätten auch die Schulaufsichtsbehörden inhaltlich bestätigt, teilte die Waldorfschule mit.
Der Prozess gegen das Land ist von grundsätzlicher Bedeutung, da in der Bundesrepublik Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erst seit Beginn des Jahres in Kraft getreten ist.
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Die Konvention sieht vor, dass Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen. Der Petitionsausschuss des Landtags hatte sich mit dieser Frage befasst und das Kultusministerium aufgefordert, Wege zu suchen, wie die Integrative Waldorfschule ihr Konzept dauerhaft fortführen kann.
Autor: kna




