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06. März 2009

Wie viel Integration ist rechtens?

Verhandlungstermin steht fest

EMMENDINGEN (BZ). Nachdem im Schulausschuss des Stuttgarter Landtags mehrere Anträge auf Genehmigung der Integrativen Waldorfschule Emmendingen mit den Stimmen der Landesregierung abgelehnt wurden, soll nun das Verwaltungsgericht Freiburg klären, ob die Schule weiterhin – wie bereits seit 14 Jahren – eine Schule für Schüler mit und ohne Behinderung bleiben darf. Der Termin für die mündliche Verhandlung wurde auf Mittwoch, 25. März festgesetzt.

Der Vorschlag des Kultusministeriums, unter der gleichen Trägerschaft eine zweite Schule als "Sonderschule für Geistigbehinderte" zu gründen und die Kooperation zwischen beiden Schulen in Form eines Schulverbunds sicherzustellen, führt nach Ansicht der Waldorfschule sowohl ideell als auch finanziell zum Aus des integrativen Konzepts. Ist die Schule doch vor 14 Jahren für die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung gegründet worden. Dabei stützt sich die Schulgemeinschaft auch auf Artikel 24 der jüngst von Bundestag und Bundesrat ratifizierten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, in dem der Aufbau eines inklusiven Schulsystems gefordert wird.

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Autor: bz