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BZ Leserfahrt

Entdecken Sie das Jerusalem am Rhein

  • Mo, 10. Dezember 2018, 00:00 Uhr
    BZ-Card Leserfahrten

Am 29. Januar 2019 haben Sie die Möglichkeit sich auf die Spuren des jüdischen Erbes in den SchUM-Städten Speyer und Worms zu begeben.

Die Nibelungenstadt Worms und die Kaiserstadt Speyer sind heute vor allem für ihre monumentalen Kathedralen bekannt. Weitaus weniger geläufig ist hingegen das weltweit einzigartige jüdische Erbe entlang des Rheins, von dem bis heute prächtige Synagogen, jüdische Friedhöfe und original erhaltene Ritualbäder zeugen.
Begeben Sie sich am 29. Januar 2019 (Dienstag) auf die spannenden Spuren des jüdischen Lebens in Speyer und Worms, zwei der sogenannten SchUM-Städte, die seit jeher zu den größten und einflussreichsten jüdischen Gemeinden im deutschen Raum zählen.

Ihr Tag beginnt mit einer Führung entlang der bedeutenden jüdischen Stätten in Worms. Sie besuchen den ältesten jüdischen Friedhof Europas und besichtigen die Wormser Synagoge, das erste jüdische Gotteshaus, das nach Ende des zweiten Weltkriegs wiederaufgebaut wurde.

Anschließend reisen Sie weiter ins nahe Speyer und erkunden bei einer Führung die Überreste der Synagoge von 1104, dem ältesten Zeugnis jüdischer Sakralarchitektur nördlich der Alpen. Krönender Abschluss ist ein Besuch in der Mikwe zu Speyer, dem ältesten Ritualbad Mitteleuropas, das reich mit Ornamenten verziert ist.
Dieser Ausflug in die SchUM-Städte kostet mit BZ-Card 74,90 Euro pro Person (regulärer Preis: 84,90 Euro), inklusive aller Führungen und Eintritte, Mittagessen, Fahrt im Komfortbus ab/ bis Freiburg oder Herbolzheim sowie Begleitung durch eine BZ-Gastgeberin.
Buchung und Beratung: bei unserem Partner "chrono tours" unter der gebührenfreien Telefonnummer Tel. 0800/222422440 oder per E-Mail an: [email protected] (Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr). Alle Angebote sind buchbar, solange Plätze verfügbar sind. Veranstalter: chrono tours GmbH, Sülzburgstraße 104–106, 50937 Köln

Ressort: BZ-Card Leserfahrten

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Mo, 10. Dezember 2018: PDF-Version herunterladen

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