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Erklär's mir: Darf ich den Notruf anrufen?

Patrik Müller
  • Sa, 11. Februar 2017
    Erklär's mir

Manchmal passieren schlimme Sachen: Ein Haus brennt, ein Auto rast gegen einen Baum, ein Mann mit Maske und Pistole überfällt eine Bank. Für solche Fälle gibt es den Notruf. Wer die 110 (Polizei) oder die 112 (Feuerwehr, Rettungsdienst) wählt, erreicht sofort jemanden, der Hilfe schicken kann. Die Helfer am Telefon können einem auch sagen, was man tun in diesem Notfall tun soll. Und sie können die Feuerwehr alarmieren, wenn es brennt. Oder einen Krankenwagen, wenn sich jemand verletzt hat. Oder eine Polizeistreife, um den Dieb zu fangen. Wenn du etwas Schlimmes siehst, solltest du nicht zögern, die Notrufnummer wählen und dem Mann oder der Frau am Telefon erzählen, was passiert ist – und wo es passiert ist. Das kann einem Menschen ein Leben retten. Du solltest das aber nur tun, wenn wirklich etwas Schlimmes geschehen ist – nicht aber, weil du etwa jemanden ärgern willst. Es ist verboten, den Notruf anzurufen, wenn nichts passiert ist: Stell dir vor, der Notarzt kommt zu spät zu einem echten Patienten, nur weil du ihn aus Langeweile zu deinem Nachbarn geschickt hast. Das heißt aber nicht, dass du Angst haben solltest: Wenn du nur glaubst, dass Schlimmes passiert ist, die Sache aber überhaupt nicht schlimm war, wird auch niemand böse sein.

Ressort: Erklär's mir

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 11. Februar 2017: PDF-Version herunterladen

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