Entweder ist ein Polizeiprotokoll fehlerhaft – oder Ex-Ministerpräsident Mappus hat gelogen: Die Ermittlungen zum Wasserwerfereinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner bringen Widersprüche ans Licht.
Die Ermittlungen zum Wasserwerfereinsatz im Stuttgarter Schlosspark am 30. September 2010 sind um eine Merkwürdigkeit reicher. Entweder hat der ehemalige Ministerpräsident Stefan Mappus gelogen, oder die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Stuttgart enthalten ein inhaltlich fehlerhaftes Polizeiprotokoll als Beweismittel.
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