Schlussstrich nach VGH-Beschluss?
Auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat Zweifel, dass der Bau von Flüchtlingsunterkünften im Marbach rechtens ist.
ETTENHEIM. Fast auf den Tag genau ein Jahr ist es her, dass die Stadtverwaltung in einer Infoveranstaltung in der Stadthalle die Ettenheimer Bürger über ihre Pläne, zwei Gebäude zur Unterbringung von rund 80 Flüchtlingen im Quartier Marbach zu errichten, informiert hat. Bei Anwohnern regte sich sofort Widerstand. Bis vor den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim führte ihr juristischer Weg. Verhindern konnte das den Bau nicht. Unterdessen hegen auch die Mannheimer Richter Zweifel an der baurechtlichen Zulassung – und sie machen deutlich: Eine andere Nutzung der Gebäude als die zur Flüchtlingsunterbringung beinhaltet die Baugenehmigung nicht.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte Ende Februar entschieden, dass im Zusammenhang mit dem Projekt zwölf Parkplätze entlang des Silcherwegs nicht gebaut werden dürfen. Die Baugenehmigung allerdings für ...