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Verwaltungsgericht gibt Bahn recht

Klaus Fischer
  • Di, 29. Juli 2014
    Ettenheim

Klage der Stadt Mahlberg auf regelmäßiges Abschleifen der Gleise zur Lärmminderung wird abgewiesen / Geht Stadt in Berufung?.

Schienen rosten und werden uneben. Mah...er Verwaltungsrichter geben ihr recht.  | Foto: DPA
Schienen rosten und werden uneben. Mahlberg will, dass durch regelmäßiges Schleifen der Gleise Lärm gemindert wird. Die Bahn sieht sich aber nicht in der Pflicht. Die Freiburger Verwaltungsrichter geben ihr recht. Foto: DPA

MAHLBERG/FREIBURG. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage der Stadt Mahlberg gegen die Bahn abgewiesen. Mahlberg hatte sich vor dem Gericht erstreiten wollen, dass die Bahn in regelmäßigen Abständen die Gleise abschleift, das sogenannte "besonders überwachte Gleis", und damit einen Beitrag zur Lärmminderung entlang der Bahnlinie leistet. Die Bahn sieht eine solche Verpflichtung nicht. Sie fühlt sich an einen kommunalen Lärmaktionsplan einer Stadt nicht gebunden. Die Freiburger Richter teilen die Auffassung der Bahn.

Ob die Stadt vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, der nächsthöheren Instanz, in die Berufung gehen wird, wollte Mahlbergs Bürgermeister Dietmar Benz in einer ersten Stellungnahme am Montag auf das Freiburger Urteil nicht ...

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