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28. Juli 2012

"Etwas Wahres kann dran sein"

38-jähriger soll sechs Jahre lang seine Tochter missbraucht haben.

OFFENBURG. Sechs Jahre lang soll sich ein Vater aus einer Offenburger Umlandgemeinde an seiner minderjährigen Tochter sexuell vergangen haben. Deshalb stand er jetzt in Offenburg vor dem Jugendschöffengericht. Nach der Vernehmung des Opfers und dem Plädoyer des Staatsanwalts wurde der Prozess gegen den 38-jährigen wegen teilweise schweren sexuellen Kindesmissbrauchs unterbrochen.

In den Jahren von 2000 bis 2007 hatte der Mann, so die Anklage, seine Vertrauensstellung als Vater zu sexuellen Übergriffen auf seine Tochter genutzt. Von 1994 bis 1996 war er verheiratet. Aus der Ehe ging ein 1994 geborenes Mädchen hervor. Nach der Scheidung besuchte das Mädchen ihren Vater vor allem an Wochenenden in seiner Wohnung. Da der Vater extra ein Kinderzimmer eingerichtet hatte, kam es auch regelmäßig zu Übernachtungen. In mindestens vier nachgewiesenen Fällen, listete Staatsanwalt Martin Seifert auf, habe er bei diesen Gelegenheiten seine damals zwischen sechs und zwölf Jahre alte Tochter zu sexuellen Handlungen missbraucht. Dazu habe er sich jeweils im Kinderzimmer zu seiner Tochter ins Bett gelegt.

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Der erste Übergriff habe im Sommer 2000 stattgefunden. Bei drei weiteren Vorfällen sei das Mädchen ungefähr 12 Jahre alt gewesen. Der Stein kam ins Rollen, nachdem die 17 Jahre alte Tochter sich ihrer Großmutter anvertraute. Zusammen mit ihr und einer Tante ging die junge Frau schließlich zur Polizei.

Vor Gericht erklärte der Angeklagte im Beisein seines Verteidigers Stefan Treppmann aus Offenburg, dass er nach der Scheidung von der Kindesmutter erneut geheiratet habe. Auch diese Ehe sei 2009 geschieden worden. Mit der Mutter habe es nur einen unregelmäßigen Kontakt gegeben. Ständig habe man um Geld gestritten. Die Tochter sei im Rahmen des Besuchsrechts ständig zu ihm gekommen. Das Verhältnis zu ihr bezeichnete er als normal. Von den sexuellen Vorfällen wisse er nichts mehr. Nur an den letzten Fall habe er eine Erinnerung. Da habe er sie angefasst, und sie habe seine Hand weggezogen. Er wolle aber nicht behaupten, dass sie alles nur erfunden habe. "Etwas Wahres kann schon dran sein." Die Übernachtungen des Mädchens hätten bis 2009 regelmäßig angedauert. Dann sei jeder Kontakt abgebrochen. Er habe seine Tochter nie mehr gesehen.

Der Vorsitzende Holger Fritsch wies darauf hin, dass wegen des fehlenden Geständnisses des Angeklagten umfassende Aussagen der Tochter unvermeidbar seien. Rechtsanwältin Ulrike Schwarz als Vertreterin der Nebenklägerin beantragte daraufhin, während deren Vernehmung den Angeklagten aus dem Sitzungssaal zu entfernen und die Öffentlichkeit auszuschließen. Die Vernehmung des inzwischen 18-jährigen Opfers fand in Abwesenheit des Angeklagten und hinter verschlossenen Türen statt.

Psychische Folgen dauern bis heute an

Nach dem Ergebnis der Zeugenanhörung und Beweisaufnahme erhob Staatsanwalt Martin Seifert eine weitere Anklage und forderte, den Angeklagten in zwei Fällen wegen sexuellen und in einem Fall schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten zu verurteilen. Hinsichtlich anderer Fälle beantragte er, das Verfahren einzustellen. Die angeblichen Erinnerungslücken des Angeklagten hielt er für absolut unglaubhaft. Mit seiner Einlassung habe er seine Tochter, die bis heute unter andauernden psychischen Folgen leidet, in eine neuerliche Vernehmung hineingetrieben. Besondere Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung seien nicht vorhanden.

Nebenklage und Verteidigung werden erst in der nächsten Verhandlung plädieren. Der Termin wurde auf Mittwoch, den 1. August um 15 Uhr bestimmt.

Autor: Klaus-Peter Becker


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