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26. Juni 2012
Verfassungslage
EU-Plebiszit ist nur eine Möglichkeit
Wird es im Zuge der Eurorettung zu Volksabstimmungen kommen? Finanzminister Schäuble und Vorgänger Steinbrück haben entsprechende Signale gesendet. Wie ist die Verfassungslage?
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Im Sommer 2004 ließ eine Bürgerinitiative 603 Luftballons vor dem Reichstag in Berlin in die Luft steigen. Jeder trug den Namen eines Bundestagsabgeordneten, einen Urlaubsgruß und die Aufforderung, sich für ein EU-Referendum in Deutschland einzusetzen. Die Initiative wollte damit eine Volksabstimmung über die seinerzeit neu erarbeitete EU-Verfassung erzwingen. Am Ende wurde weder aus dieser Verfassung etwas – sie scheiterte unter anderem an Frankreich – noch aus dem deutschen Referendum. Foto: dpa
FREIBURG. Wird es im Zuge der Eurorettung zu Volksabstimmungen kommen? Finanzminister Wolfgang Schäuble und sein Vorgänger Peer Steinbrück haben am Wochenende entsprechende Signale gesendet. Im Folgenden erläutert die BZ die Verfassungslage.
Auf welche Art und Weise darf Deutschland Hoheitsrechte auf die EU übertragen?Im Normalfall genügt ein Gesetz des Bundestages und die Zustimmung des Bundesrates mit einfacher Mehrheit. Ausnahmsweise ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich, wenn die Grundlagen der EU geändert werden oder in ähnlichen schwerwiegenden Fällen.
Lässt das Grundgesetz unbegrenzt Übertragungen von Hoheitsrechten zu?
Das Grundgesetz enthält einen Verfassungsauftrag "zur Verwirklichung eines vereinten Europas". Ausdrückliche Grenzen der Integration sieht es nicht vor. Das Bundesverfassungsgericht hat aber 2009 in seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag erklärt, das Grundgesetz schütze "die souveräne Staatlichkeit Deutschlands" und verbiete deshalb den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat.
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Könnte durch eine Änderung des Grundgesetzes der Beitritt zu den Vereinten Staaten von Europa erlaubt werden?
Nein, auch eine solche Grundgesetzänderung hat das Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt. Nur eine neue deutsche Verfassung könnte die Integration in einen europäischen Staat erlauben.
Müsste ein neues Grundgesetz auf dem Weg einer Volksabstimmung beschlossen werden?
Alternativ könnte auch eine verfassungsgebende Versammlung gewählt werden, die die neue Verfassung beschließt. So entstand 1949 zum Beispiel das Grundgesetz.
Ist eine neue Verfassung nur bei einem etwaigen Beitritt zu einem europäischen Staat erforderlich?
Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat auch ohne förmliche europäische Staatsgründung zahlreiche Stoppschilder aufgestellt. Im Kern müssten folgende Angelegenheiten national bleiben: Strafrecht, Polizei, Militär, Haushalt, Steuern, Sozialpolitik, Bildung, Medien, Kultur und Religionsfragen. Insgesamt müsse dem Bundestag "ausreichend Raum zur politischen Gestaltung" bleiben.
Was ist derzeit am relevantesten?
Angesichts der Verschuldungskrise ist die Haushalts- und Steuerautonomie am wichtigsten. Die Bundesregierung hat allerdings ein Interesse daran, dass die EU in nationale Haushalte steuernd eingreifen kann.
Warum will sie das?
EU-Staaten mit großer Überschuldung oder großen wirtschaftlichen Problemen bekommen derzeit an den Finanzmärkten nur überteuerte Kredite, um neue Schulden machen zu können. In solchen Fällen können die verschiedenen Euro-Rettungsschirme helfen und zum Beispiel günstige Kredite gewähren. Als Gegenleistung muss der betroffene EU-Staat aber Sparpolitik und Wirtschaftsreformen versprechen, damit er nicht dauerhaft von der Hilfe der EU-Partner abhängig wird. Hierfür wird eine europäische Kontrolle der nationalen Haushalte gefordert. Wolfgang Schäuble hat am Wochenende einen europäischen Finanzminister vorgeschlagen, der die Höhe der Neuverschuldung genehmigen müsste.
Deutschland müsste also das Grundgesetz aufgeben, damit die EU den griechischen Haushalt besser kontrollieren kann?
Wenn es einen europäischen Schuldenkontrolleur gibt, kann das natürlich auch Deutschland treffen. Allerdings haben die Verfassungsrichter auch schon Flexibilität signalisiert, dass dies ohne Aufgabe des Grundgesetzes möglich ist.
Welche konkreten EU-Reformen wollen Schäuble und Steinbrück mit einer Volksabstimmung verbinden?
Sie haben sich nicht auf konkret anstehende Reformen bezogen, sondern nur prognostiziert, dass es in den nächsten Jahren dazu kommen wird.
Worüber wird am Freitag im Bundestag abgestimmt?
Der Bundestag wird dem Fiskalpakt (Verschuldungsbremsen) und dem ESM-Vertrag (neuer dauerhafter 700 Milliarden-Euro-Rettungsschirm) zustimmen.
Wird auch Karlsruhe darüber entscheiden?
Ja, gegen beide Zustimmungsgesetze sind Klagen angekündigt.
Wie wird Karlsruhe entscheiden?
Es ist nicht wahrscheinlich, dass es gerade hier eine Volksabstimmung anordnet. Den vorläufigen Rettungsschirm hat Karlsruhe im Herbst 2011 akzeptiert, solange der Bundestag über alle wesentlichen Risiken entscheidet. Das ist auch beim ESM-Rettungsschirm vorgesehen. Und Schuldenbremsen finden die Verfassungsrichter sogar ausgesprochen gut.
Autor: Christian Rath



