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24. Dezember 2011

Walliser Kraftmeier

Ein Streit zwischen der Fifa, dem Schweizer Verband und dem FC Sion droht die Welt des Fußballs zu erschüttern.

  1. Scheut keine Konfrontation: FC-Sion-Chef Christian Constantin Foto: afp

SION/FREIBURG. Es sind viele folkloristische Elemente mit im Spiel, doch längst ist das medienwirksame Armdrücken zweier Walliser Dickschädel dabei, den Fußball in seinen Grundfesten zu erschüttern. Joseph Blatter hat jüngst ein Machtwort gesprochen. Und was für eines. Der Schweizer Chef des in Zürich domizilierten Fußball-Weltverbandes (Fifa) hat dem nationalen Verband der Schweiz (SFV) damit gedroht, ihn aus der Fifa hinaus zu komplimentieren, sämtliche Schweizer Klubs dazu. Das beträfe dann beispielsweise den FC Basel, der am 22. Februar in der Champions League gegen den FC Bayern München anzutreten hat.

Grund der präsidialen Drohgebärde: Der SFV möge endlich den FC Sion maßregeln und an die Kandare nehmen. Jenen Verein also, der in Person von Klubchef Christian Constantin dabei ist, sich gegen Verbandsregularien aufzubäumen und den Präsidenten der Europäischen Fußball-Union (Uefa), Michel Platini, mit Einsprüchen, Klagen und sonstigen juristischen Spitzfindigkeiten quält. Blatter will so etwas nicht dulden. Nicht im Haus des Fußballs, wo seinem Selbstverständnis nach eine große Familie wohnt, die Streitigkeiten intern und nicht öffentlich zu regeln gewohnt ist.

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Doch worum geht es eigentlich? Der FC Sion, der in der Schweizer Super League derzeit auf Rang drei notiert ist, bekam wegen Lizenzverstößen von der Fifa 2009 eine Transfersperre aufgebrummt. Zwei Jahre später verpflichtete Sion sechs neue Spieler, anscheinend, ohne sich darum gekümmert zu haben, ob die Frist des Transferverbotes schon abgelaufen war. Der SFV sperrte das Sextett prompt, worauf die Walliser vor ein ordentliches Gericht gingen – und zunächst siegten. Die Spieler kickten fortan wieder mit. Ein Vorgang, der die Uefa auf den Plan rief. Sion, so wurde im Uefa-Hauptquartier in Nyon am Genfer See entschieden, dürfe nicht mehr an der Europa League teilnehmen. Trotz gewonnener Playoff-Spiele gegen Celtic Glasgow – in denen einige der sechs Spieler mitgewirkt hatten. Die Schotten waren daraufhin europaweit am Ball, Sion musste zugucken. Und das, obschon der schillernde und diesbezüglich nicht zu Späßen neigende Klubvordere Constantin vor dem zuständigen Kantonsgericht eine Verfügung zur Teilnahme an der Europa League erstritten hatte. Die Uefa ignorierte diesen Richterspruch aber mit der Begründung, er sei zu spät in Nyon eingegangen.

Constantin schäumt seither und ist bereit, höchste Gerichte anzurufen – zivile wohlgemerkt, was Uefa und Fifa schwer auf den Magen schlägt. Zivile Richter scheuen Blatters und Platinis Gefolgsleute wie der Teufel das Weihwasser. Sie vertrauen viel lieber auf die Verbandsgerichtsbarkeit, der sich die in den Landesverbänden organisierten Klubs laut Statuten zu unterwerfen haben. Doch Constantin sträubt sich.

Und auch der SFV sieht sich unversehens in der Klemme. Die Fifa fordert nämlich auch, dass der nationale Verband alle Spiele von Sion in der Liga mit 0:3 verloren wertet, bei denen besagte Spieler zum Einsatz gekommen sind. 16 Zähler wären das weniger – Sion wäre damit Zweitletzter. Sion beruft sich beim Einsatz der Kicker jedoch darauf, dass diese seinerzeit vom SFV grünes Licht bekommen hätten. Was tatsächlich auch so war – und was der nationale Verband heute als irrtümlich deklariert; ein Bürofehler soll’s gewesen sein. Bis zum 13. Januar, so ließ die Fifa den SFV wissen, habe dieser die Sache zu regeln, ansonsten griffen die angedrohten Maßnahmen. Muss also womöglich der FC Basel auf die Champions League verzichten?

Angerufen von der Uefa, hat sich unlängst auch der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne mit dem Fall befasst – und die Uefa in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Ein Urteil, über das Constantin nur lachen kann. Er hatte den Gang vor das CAS einst mit der Begründung abgetan, das CAS könne gar nicht unabhängig sein, weil es vom Sport und seinen Verbänden getragen werde. Vielmehr möchte der widerborstige Klubchef jetzt das oberste Schweizer Bundesgericht mit der Causa beschäftigen.

Ein paar wachen Geistern in der Fußballfamilie schwant dabei nichts Gutes. Vor rund 15 Jahren sprach der Europäische Gerichtshof ein Urteil, das seinerzeit den Fußball geradezu revolutionierte. Der belgische Kicker Jean-Marc Bosman erwirkte damals, dass Spieler nach Ablauf ihrer Verträge ohne Ablösesumme den Klub wechseln können. Auch dieses hatte zunächst folkloristische Züge gehabt.

Autor: Michael Dörfler