Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.
09. August 2012 10:18 Uhr
Innenminister im Interview
Facebook-Partys: Gall will nicht tatenlos zusehen
Im Kampf gegen ausufernde Facebook-Partys setzt Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall auf eine harte Linie. Wie will der SPD-Politiker diese durchsetzen – und was sagt er zur zeitweiligen Ku-Klux-Klan-Mitgliedschaft zweier Polizisten? Ein Interview.
BZ: Herr Gall, sind Sie auf dem Online-Netzwerk Facebook aktiv?
Gall: Ja.
BZ: Haben Sie dort schon mal zu einer Party eingeladen?
Gall: Nein. Natürlich nicht.
BZ: In letzter Zeit häufen sich Online-Einladungen zu illegalen Großfeten. Überrollt der Trend die Polizei?
Gall: Das nicht. Aber der Trend macht uns zu schaffen. Vor einem Jahr gab es solche Einladungen über Facebook zu Partys im öffentlichen Raum noch nicht. In den vergangenen Monaten hat das dann stark zugenommen. Im Moment stellen wir aber eine Stagnation fest.
BZ: Woran liegt das?
Gall: Unsere Maßnahmen zeigen Wirkung. Wir sprechen die Leute, die zu solchen Partys einladen, aber auch die, die sich dazu anmelden, direkt an. Den Wink mit der fetten Rechnung verstehen auch diejenigen, die glauben, das sei alles nur ein großer Spaß. Die Botschaft an die Jugendlichen lautet: Feiert – aber feiert im Rahmen und nicht auf Kosten der Allgemeinheit.
Werbung
BZ: Und wenn Appelle nicht fruchten?
Gall: Wenn trotz Verbots solche Partys stattfinden und diese auch noch mit Verwüstungen, Ruhestörungen und der Missachtung von Platzverweisen einhergehen, gewähren wir keinerlei Rabatt. Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten werden knallhart verfolgt.
BZ: In Konstanz soll der Einsatz wegen einer Facebook-Party mehr als 220.000 Euro gekostet haben. So viel können Jugendliche gar nicht berappen.
Gall: Es ist wichtig, den Verursachern wie der Öffentlichkeit klarzumachen, dass solche illegalen Partys den Steuerzahler richtig viel Geld kosten. Wir wollen deshalb diejenigen, die für solche Auswüchse verantwortlich sind, in Haftung nehmen. In welchem Umfang das geschehen kann, müssen dann vielleicht Gerichte entscheiden.
Gall: Wenn die rechtlichen Grundlagen nicht ausreichen sollten, um die Verursacher zu belangen, müssen wir über entsprechende Änderungen im Landespolizeigesetz nachdenken. Ich bin nicht gewillt, diesem Treiben tatenlos zuzusehen.
BZ: Sehen Sie auch Facebook in der Verantwortung?
Gall: Ja. Eine kommerzielle Internetplattform, die so etwas ermöglicht, trägt auch ein großes Maß an Verantwortung. Das gilt auch für andere Bereiche wie etwa den Schutz von Persönlichkeitsrechten. Wenn ich sehe, welche Unterstellungen auf solchen Plattformen teilweise gegen einzelne Polizisten verbreitet werden, dann sehe ich die Betreiber in der moralischen Pflicht, Grenzen zu setzen. Es gibt dazu auf Bundesebene auch Gespräche. Leider ist die Einsicht von Facebook und Co. nicht sehr ausgeprägt.
BZ: Die Polizei fühlt sich oft als Buhmann. Müssen Sie sich um das Ansehen der Ordnungshüter sorgen?
Gall: Nein. Unsere Polizei hat in der Bevölkerung zu Recht einen guten Ruf. Da verlasse ich mich nicht nur auf Umfragen, sondern auch auf meine persönlichen Eindrücke.
BZ: Die Polizei klagt über Gewalt gegen sie.
Gall: In der Tat ist das eine Entwicklung, die nur schwer mit dem hohen Ansehen der Polizei in Einklang zu bringen ist. Da die Respektlosigkeit wie die Gewalt gegenüber Polizisten zunimmt, haben wir ein Konzept ausgearbeitet, das diese Entwicklung stoppen soll.
BZ: Was heißt das?
Gall: Nicht jeder ist der geborene Moderator oder Schlichter. Die Polizisten werden daher jetzt schon in der Ausbildung auf Konfliktsituationen vorbereitet. Wir haben auch Verhaltensregeln erstellt, damit unsere Polizisten in der Öffentlichkeit so auftreten, dass sie Respekt erwarten können. Wir wollen keine unnötige Angriffsfläche bieten. Was wir tun können, tun wir. Wir erwarten aber auch, dass sich unser Gegenüber an die Grundregeln des Anstands hält.
BZ: Elf Beamten droht wegen des Wasserwerfereinsatzes gegen S-21-Gegner eine Strafe. Die Polizeigewerkschaften sehen die Schuldigen an dem Einsatz indes in der Politik. Und Sie?
Gall: Es kommt immer wieder vor, dass Polizeibeamte angezeigt werden. In der Regel werden die Verfahren eingestellt. Wir werden am Ende der Verfahren wegen des Schlossgarteneinsatzes sehen, ob dem einen oder anderen Polizisten nachgewiesen werden kann, dass er sich nicht an Dienstvorschriften, an Recht und Gesetz gehalten hat.
Gall: Es gibt bei der Polizei keinen Platz für Extremisten jedweder Art. Voraussetzung ist natürlich die Kenntnis über etwaige Aktivitäten. Der Fall, über den wir reden, liegt zehn Jahre zurück. Klar ist: Man hat das damals mitbekommen. Deshalb arbeiten wir gerade auf, wie das Verfahren damals gelaufen ist, wer was wann erfahren hat und wer wann wie reagiert hat – oder eben nicht reagiert. Daraus will ich dann Konsequenzen ziehen.
BZ: Was heißt das?
Gall: Ich will für die Zukunft ausschließen, dass extremistischen Aktivitäten von Polizeibeamten nicht mit allem Nachdruck nachgegangen wird. Daher lasse ich auch prüfen, ob es in den letzten Jahren weitere relevante Fälle gegeben hat und wie da verfahren wurde. Wenn alles auf dem Tisch liegt, werde ich für eine einheitliche Linie sorgen.
BZ: Wer beim Ku-Klux-Klan war, hat bei der Polizei keine Zukunft?
Gall: Polizeibeamte müssen mit beiden Beinen auf dem Boden der Verfassung stehen. Jedem muss klar sein: Wer extremistisches Gedankengut pflegt, egal ob links oder rechts, muss mit beruflichen Konsequenzen rechnen – bis hin zum Ausschluss aus dem Polizeidienst.
- Baden-Württemberg: Polizisten unter der Ku-Klux-Klan-Maske
Autor: Roland Muschel



