Die Schopfheimer Polizei zieht eine vorsichtig positive Bilanz zum Jugendschutz bei der Fasnacht. Aber auch dieses Jahr wurden Jugendliche mit hohem Alkoholpegel in Gewahrsam genommen
Fasnacht und Alkohol – das gehört für viele einfach zusammen. Aber die Bestimmungen des Jugendschutzes – bis zum 16. Geburtstag darf gar kein Alkohol an Jugendliche verkauft werden und bis zum 18. nichts Hochprozentiges – gelten natürlich auch zur ...